Spitzenorganisation nicht originär tariffähig - Erforderlich Tariffähigkeit aller Mitgliedskoalitionen oder Ausschluss des Einflussses auf tarifpolitische Entscheidungen
Zuständigkeit der Spitzenorganisation und satzungsmäßige Zuständigkeit für Mitglieder müssen sich decken - Organisationsbereiche von CGM, DHV und GÖD erfassen nicht gesamte gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung
TVG § 2; GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 97; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1
Die Tariffähigkeit einer von Gewerkschaften gebildeten Spitzenorganisation i. S. des § 2 Abs. 3 TVG setzt voraus, dass deren Organisationsbereich mit dem ihrer Mitgliedsgewerkschaften übereinstimmt.
(BAG-Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10)
Die Beteiligten streiten über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher...