ARBEITSRECHT
Koalitionsrecht / Arbeitnehmerüberlassung

DB0407999

Spit­zen­or­ga­ni­sa­ti­on nicht ori­ginär ta­riffähig - Er­for­der­lich Ta­riffähig­keit al­ler Mit­glieds­ko­ali­tio­nen oder Aus­schluss des Ein­fluss­ses auf ta­rif­po­li­ti­sche Ent­schei­dun­gen

Zuständigkeit der Spitzenorganisation und satzungsmäßige Zuständigkeit für Mitglieder müssen sich decken - Organisationsbereiche von CGM, DHV und GÖD erfassen nicht gesamte gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

TVG § 2; GG Art. 9 Abs. 3; Ar­bGG § 97; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1
Die Ta­riffähig­keit ei­ner von Ge­werk­schaf­ten ge­bil­de­ten Spit­zen­or­ga­ni­sa­ti­on i. S. des § 2 Abs. 3 TVG setzt vor­aus, dass de­ren Or­ga­ni­sa­ti­ons­be­reich mit dem ih­rer Mit­glieds­ge­werk­schaf­ten übe­rein­stimmt.
(BAG-Be­schluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10)
Die Be­tei­lig­ten strei­ten über die Ta­riffähig­keit der Ta­rif­ge­mein­schaft Christ­li­cher...


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