Zur Haftung des Geschäftsführers wegen Zahlung rückständiger Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach Eintritt der Insolvenzreife
Keine Haftung des Geschäftsführers gem. § 64 GmbHG wegen Zahlung rückständiger Umsatz- und Lohnsteuern nach Eintritt der Insolvenzreife - Pflicht des Geschäftsführers zur Erstattung der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge nur hinsichtlich der Arbeitgeberanteile - Zur Vereinbarkeit von Zahlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns
GmbHG § 64 Satz 1, 2
Der Geschäftsführer haftet nicht nach § 64 Satz 1 GmbHG, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife rückständige Umsatz- und Lohnsteuern an das Finanzamt und rückständige Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an die Einzugsstelle zahlt.
(BGH-Urteil vom 25.1.2011 - II ZR 196/09)
Der Beklagte war Geschäftsführer der I. Bauingenieurgesellschaft mbH (im Folgenden:...