DruckPDFmyDB
Druckansicht

Editorial

DB0395167

Mar­cus Lut­ter

Aus der Stille seiner Studierstube ist Marcus Lutter immer wieder herausgetreten; als Bonner Professor des Gesellschafts- und Unternehmensrechts, aber auch und vor allem als engagierter Bürger hat er deutlich und weithin vernehmbar das Wort genommen, um aktuelle Probleme in Wirtschaft und Rechtspolitik bekannt zu machen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. So hat er mit seinem Zuruf zu den "Mannesmann"-Boni den Strafrichtern in Karlsruhe die Richtung ebenso gewiesen wie mit seiner professoral ungewöhnlichen Aufforderung, sie sollten sich schämen, manchen Verwaltungsratsmitgliedern in öffentlichen Banken.

Lutters Wort hat Gewicht; denn im Recht des Aufsichtsrats und seiner Überwachungsfunktion ist er wie kaum ein zweiter in Deutschland ausgewiesen. Dazu hat er eine Fülle von Abhandlungen zum Grundsätzlichen, aber auch zu vielfältigen Einzelfragen publiziert. Zu einer Person der Zeitgeschichte haben Lutter seine beiden Monographien "Information und Vertraulichkeit im Aufsichtsrat" und die schon klassisch zu nennenden "Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats" (zusammen mit seinem Schüler Gerd Krieger) werden lassen. Dabei war sein literarisches Bemühen gerade in den letzten Jahren zunehmend stärker darauf ausgerichtet, den Aufsichtsrat in seiner Tätigkeit zu professionalisieren, damit dieser sich den immer komplexeren Abläufen und Herausforderungen unternehmerischen Handelns gewachsen zeige. Denn im hierarchisch ungeschichteten System der Aktiengesellschaft will Lutter den Aufsichtsrat als Gegengewicht zum allmächtigen Vorstand stärken. Ihm geht es um Machtbalance und damit vornehmlich darum, die großen Unternehmen und Konzerne, in sich ausgewogen stabilisiert, in einer möglichst staatsfernen, also freiheitlichen Wirtschaftsordnung akzeptabel für die Gemeinschaft auch mit den Mitteln des Rechts zu gestalten.

Daher nimmt es nicht wunder, wie intensiv ihn der aus den Vereinigten Staaten herübergekommene Interpretations- und Gestaltungsansatz der "Corporate Governance" gefangen genommen hat. Mit ihr und ihren zahlreichen Facetten hat Lutter sich in einer nur schwer überschaubaren Zahl von Beiträgen befasst - gewiss mit Nachdruck und immer wieder angeregt in seiner Position, die ihm als juristischem Mitglied der Deutschen Corporate Governance-Kommission über lange Jahre hinweg anvertraut worden war - eine auch Politik beratende Aufgabe, auf die er durch seine Tätigkeit beim Deutschen Juristentag, zunächst als Mitglied seiner Ständigen Deputation und dann als dessen Präsident von 1982 bis 1988 aufs Glänzendste vorbereitet war. In diesem Amt zeigte er, sobald es darauf ankam, immer wieder klare Linie. Der Juristentag hat ihn deshalb mit stehenden Ovationen aus dem Amt verabschiedet.

Aber auch im GmbH-Recht hat sich Lutter als Kommentator einen weithin klingenden Namen geschaffen und ihn mit zahlreichen Veröffentlichungen gefestigt. Und die UG, die "Baby-GmbH", verdankt ihren rechtspolitischen Durchbruch nicht zuletzt mit seiner Fürsprache. - Seine größte Innovationskraft hat Lutter über Jahrzehnte entfaltet, um die Binnenstrukturen im Konzern rechtlich zu durchdringen; auf ihn und seine Schule geht die Entdeckung des Konzernverfassungsrechts zurück, des Konzerns als besonderer Organisationsform und der Konzerndimensionalität des Mutterunternehmens im Recht: die Konzernleitungspflicht des Muttervorstands, die konzernweite Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats in der Konzernspitze und die Mitentscheidungsbefugnisse ihrer Hauptversammlung für bestimmte Maßnahmen in nachgeordneten Konzerntöchtern und -enkeln. Leitstern ist Lutter dabei, nicht anders als in der konzernfreien Aktiengesellschaft, die Machtbalance zwischen den Organen auch im Konzern. Dem Konzernvorstand sollen keine uneingegrenzten Freiräume zur Entfaltung seiner Macht eröffnet werden. Das hat der Bundesgerichtshof in seinen "Gelatine"-Entscheiden bloß in Ansätzen erkannt.

Vor allem anderen jedoch ist Lutter unter den Gesellschaftsrechtlern seiner Generation der große Europäer; mit seinem Namen verbindet sich in Deutschland die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Durch seine Habilitationsschrift zum Kapitalschutz in den Gründungsstaaten der EWG bestens eingestimmt, hat er dieses Zentralprojekt des europäischen Gesellschaftsrechts mehrere Jahrzehnte lang bis heute engagiert mit mannigfachen Impulsen begleitet. Europa und dem Ausgleich unter seinen Völkern gilt Lutters Bemühen von ganzem Herzen; dessen Frucht ist die ihn glücklich stimmende Schule des deutschen Rechts in der Universität Warschau. - Am 11. Dezember vollendet Marcus Lutter, vielfältig geehrt, sein 80. Lebensjahr im großen Kreis seiner Kollegen, Schüler, Verehrer und Freunde.

Peter Hommelhoff

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

Suche in

Zurücksetzen   Schließen

Ressorts

Dokumenttypen


















Seite
Heft