Außerordentliche Kündigung wegen unrechtmäßigen Einlösens von Leergutbons (Fall "Emmely")
Fehlender oder geringer Wert kein Ausschlussgrund - Auch bei strafbarer Handlung Einzelfallprüfung und Interessenabwägung - Bei langjährigem ungestörtem Bestand des Arbeitsverhältnisses genaue Prüfung der Störung des Vertrauensverhältnisses - Bestreiten des Vorwurfs im Prozess allein i. d. R. ungeeignet als Rückschluss auf Kündigungsgrund
BGB § 626
1. Rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen des Arbeitnehmers, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten, können auch dann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein, wenn die Pflichtverletzung Sachen von nur geringem Wert betrifft oder nur zu einem geringfügigen, möglicherweise gar keinem Schaden geführt hat.
2. Das Gesetz kennt auch im Zusammenhang...