AGB-Kontrolle für Widerrufsrecht in einer Dienstwagenregelung
Erfordernis eines sachlichen Grunds - Grund ist in Änderungsklausel aufzunehmen - Nicht jeder wirtschaftlicher Grund ausreichend
ArbGG § 73; BetrVG § 77; BGB §§ 242, 251, 275, 280, 283, 305 ff., 315; EStG § 6; GewO § 106; ZPO §§ 293, 314, 551, 557, 559, 561, 562, 563
1. Das Revisionsgericht hat das tatsächliche Vorbringen einer Partei in erster Linie dem Tatbestand des Berufungsurteils zu entnehmen. Die Beweiskraft des Tatbestands und seine Bindungswirkung für das Revisionsgericht entfallen jedoch, wenn die Feststellungen...