Grenzen des Rechts des (vorläufigen) Insolvenzverwalters, Lastschriften zu widersprechen
Pflicht des Insolvenzverwalters zur Prüfung, ob Lastschrift pfändungsfreies "Schonvermögen" des Schuldners betrifft - Haftung des Verwalters bei Widerspruch ohne Rechtsmacht - Angleichung der Rechtsprechung des IX. und XI. Zivilsenats
InsO §§ 21, 22, § 36 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 1; ZPO §§ 850c, 850i, 850k ZPO in der bis 30. 6. 2010 geltenden Fassung
1. Ist eine im Einziehungsermächtigungsverfahren erfolgte Lastschrift unter Verwendung des unpfändbaren Schuldnervermögens eingelöst worden, fehlt dem (vorläufigen) Verwalter/Treuhänder in der Insolvenz des Schuldners - unabhängig davon, ob jenem die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis...