Betriebsübergang: Neues zur Transformation gem. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB
RA Prof. Dr. Cord Meyer, Berlin
Der Autor erläutert, welche Folgen sich für Betriebserwerber aus der neuesten Rechtsprechung des BAG zur kollektivrechtlichen Transformation von bis zum Betriebsübergang normativ anwendbaren Tarifverträgen ergeben.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Dogmatischer Ansatz des BAG |
| III. | Kündigungsrecht bei SanierungsTV? |
| IV. | Negative Koalitionsfreiheit tangiert? |
| V. | Mit § 613a BGB vereinbar? |
| VI. | Mit § 3 Abs. 3 TVG vereinbar? |
| VII. | Mit EU-Recht vereinbar? |
| VIII. | Übertragbarkeit auf Betriebsvereinbarungen? |
| IX. | Zusammenfassung |
Einleitung
Mit Urteil vom 22. 4. 2009 hat der 4. Senat des BAG die Transformation nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB auf eine stärkere kollektivrechtliche Dogmatik zurückgeführt. Es stellt sich indessen die Frage, ob dieses neue Konzept in allen Facetten überzeugen kann. Dies zum einen, weil der vom 4. Senat entschiedene Fall sich nur auf die Weitergeltung von Tarifnormen im Kontext eines SanierungsTV bezog und zum anderen, weil das Schicksal von Betriebsvereinbarungen - noch - nicht thematisiert wird. Eine ganz zentrale Frage ist dabei, ob sich die vom BAG im Fall einer vor dem Betriebsübergang vereinbarten - fixen - Änderung der Rechtslage mit Wirkung nach dem Betriebsübergang vertretene Änderung der kollektiven Rechtslage infolge Zeitablaufes auch ohne weiteres auf solche Fälle übertragen lässt, in denen eine solche Änderung nach dem Betriebsübergang erst auf Ausübung eines ungewissen Gestaltungsrechts in der Sphäre des alten Arbeitgebers beruht.
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