Betriebsteilübergang: Erfassung durch Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG auch bei Betriebsteil, der organisatorische Selbstständigkeit nicht wahrt - Erforderlich jedoch Beibehaltung funktioneller Verknüpfung zwischen Produktionsfaktoren
Betriebsübergang
Richtlinie 2001/23/EG vom 12. 3. 2001 Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b; EG Art. 234
Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. 3. 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass...
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