ARBEITSRECHT
Betriebsübergang

DB0320291

Be­triebs­teilüber­gang: Er­fas­sung durch Be­triebsüber­g­angs­richt­li­nie 2001/23/EG auch bei Be­triebs­teil, der or­ga­ni­sa­to­ri­sche Selbstständig­keit nicht wahrt - Er­for­der­lich je­doch Bei­be­hal­tung funk­tio­nel­ler Ver­knüpfung zwi­schen Pro­duk­ti­ons­fak­to­ren

Be­triebsüber­gang
Richt­li­nie 2001/23/EG vom 12. 3. 2001 Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b; EG Art. 234
Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der Richt­li­nie 2001/23/EG des Ra­tes vom 12. 3. 2001 zur An­glei­chung der Rechts­vor­schrif­ten der Mit­glied­staa­ten über die Wah­rung von Ansprüchen der Ar­beit­neh­mer beim Über­gang von Un­ter­neh­men, Be­trie­ben oder Un­ter­neh­mens- oder Be­triebs­tei­len ist da­hin aus­zu­le­gen, dass...


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