I. Verfahren zur Befreiung des Bieters von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots: Kein Anspruch eines Aktionärs auf Hinzuziehung auf Grund einstweiliger Anordnung - Drittschutz des WpÜG gegenüber Aktionären der Zielgesellschaft?
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
WpÜG §§ 4, 35, 36, 37, 38, 49; VwVfG §§ 13; GG Art. 14
(OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 27.5.2003 - WpÜG 1/03)
Die Antragstellerin begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), weil sie von der BAFin an einem Verfahren beteiligt werden will, das die S.-Gruppe (im Folgenden Bieterin...
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