Kündigung der stillen Beteiligung an Vermögensanlagegesellschaft wegen Verletzung der Aufklärungspflicht (Göttinger Gruppe): Anspruch auf Rückzahlung der Einlage? - Lösung von der stillen Beteiligung nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft
Personengesellschaftsrecht
BGB §§ 138, 278, 311 Abs. 2; HGB § 230
a) Auf die stille Gesellschaft sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anwendbar. Diese Grundsätze stehen einem Anspruch auf Rückgewähr der Einlage aber nicht entgegen, wenn der Vertragspartner des stillen Gesellschafters verpflichtet ist, diesen im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, als hätte er den Gesellschaftsvertrag...
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