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Keine entsprechende Anwendbarkeit der Jahresfrist des § 7 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung über Widerrufsrecht - Fondsgesellschaft als Schuldner des Anspruchs auf Rückgewähr der Beitragsraten und Verzugszinsen auch ohne Bestehen unmittelbarer rechtlicher Beziehungen zwischen ihr und Anleger - Persönliche Haftung der Gesellschafter der Publikums-BGB-Gesellschaft für deren Verbindlichkeiten - Anwendung der Regeln über den fehlerhaften Beitritt auf die Beendigung der Mitgliedschaft in einer Publikumsgesellschaft nach dem Haustürwiderrufsgesetz - Verzinsung des zurückzuerstattenden Geldbetrages erst ab Verzugseintritt
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