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BETRIEBSWIRTSCHAFT
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DB0361693

IDW: Ent­wurf zur Ände­rung des IDW PS 400

Der Hauptfachausschuss des IDW hat am 23. 6. 2010 den Entwurf zur Änderung des IDW Prüfungsstandards: Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen (IDW PS 400) verabschiedet.

Der Entwurf betrifft die Neuaufnahme einer Formulierungsempfehlung nebst erläuternden Textziffern für den Fall eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks über die gesetzliche Abschlussprüfung eines nach § 315a HGB / IFRS aufgestellten Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde. In dem neuen Formulierungsmuster werden die Anforderungen des ISA 700 "Forming an Opinion and Reporting on Financial Statements" zur Zweiteilung des Vermerks umgesetzt.

Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich auf Prüfungen von Abschlüssen für am oder nach dem 15. 12. 2010 beginnende Geschäftsjahre.

Der Entwurf ist auf www.idw.de abrufbar in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 1. 11. 2010. (Vgl. IDW, PM vom 15. 7. 2010)

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2010
 
 

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