Offene Fragen zur Bildung handelsrechtlicher Bewertungseinheiten im Konzern
Dipl.-Volksw. WP Dr. Michael Drewes, Budenheim
Die Bildung handelsrechtlicher Bewertungseinheiten nach § 254 HGB wirft (auch) für den Konzernabschluss Fragen auf. Als Beispiele werden in diesem Beitrag die Neuausübung eines Bewertungswahlrechts sowie die Neudefinition von Bewertungseinheiten im Konzernabschluss behandelt.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Handelsrechtliche Regleung |
| | 1. | Grundsätzliches |
| | 2. | Pflicht oder Wahlrecht? |
| III. | Ausgewählte Probleme hinsichtlich der Konzernrechnungslegung |
| | 1. | Neuausübung des Wahlrechts |
| | 2. | Neudefintion der Bewertungseinheiten |
| IV. | Zusammenfassung |
Einleitung
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde mit dem § 254 HGB erstmals eine Gesetzesnorm zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten eingeführt. Damit wurde die bisherige handelsrechtliche Vorgehensweise, die auf einer zweckkonfromen Auslegung der GoB basierte, in den Gesetzestext übernommen. Bewertungseinheiten sind nunmehr explizit zulässig. Trotz der gesetzlichen Klarstellung ergeben sich aus der Regelung in der Praxis eine Reihe von Anwendungs- und Auslegungsfragen. Solche Fragen stellen sich dabei nicht nur im Einzelabschluss, sondern haben über § 298 Abs. 1 HGB Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Zudem ist für den Konzernabschluss die Einheitstheorie und deren Auswirkung auf die Konsolidierung der Einzelabschlüsse zu berücksichtigen.
Auf Basis einer kurzen Darstellung der handelsrechtlichen Regelungen zu Bewertungseinheiten und des Meinungsstands in der Literatur sollen daher hier zwei ausgewählte offene Fragen hinsichtlich der diesbezüglichen Auswirkungen auf die Konzernrechnunslegung diskutiert werden. Im Ergebnis zeigt sich, dass sich auf Basis von Literaturmeinungen erheblicher bilanzpolitischer Spielraum in der Konzernrechnungslegung ergibt und dass Bewertungseinheiten ggf. im Konzernabschluss anders zu definieren sind als im Einzelabschluss.
WP Dr. Michael Drewes ist Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und kooperiert mit der Kanzlei Schmidt in Frankfurt. Darüber hinaus ist er Dozent für Rechnungslegung, Prüfungswesen und Volkswirtschaftslehre an den Fachhochschulen Heidelberg und Nordhessen sowie an der European Management School in Mainz. Der Autor dankt Herrn Prof. Dr. Dominic Wader für wertvolle Hinweise zu früheren Versionen dieses Beitrags.
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