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BETRIEBSWIRTSCHAFT
Handelsbilanzrecht

DB0348817

Um­stel­lung auf das neue deut­sche Bi­lanz­recht: Über­g­angs­re­ge­lun­gen des BilMoG nach IDW RS HFA 28

Darstellung, Beispiele und Tipps für die Umsetzung in der Praxis

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Gliederung

I.Einleitung
II.Allgemeine Fragen zum Übergang
 1.Anwendung der neuen Vorschriften
 2.Beibehaltung oder Fortführung von nach altem Recht gebildeten Bilanzposten
 3.Rückwirkende Anhebung der Schwellenwerte i. S. des § 267 Abs. 1 und 2 HGB
 4.Erfolgswirkungen infolge des Übergangs
 5.Übergangserleichterungen
III.Einzelfragen zum Jahresabschluss
 1.Geschäfts- oder Firmenwert
 2.Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
 3.Rückstellungen
 4.Besonderheiten bei Pensionsrückstellungen
 5.Bewertungseinheiten
 6.Eigene Anteile
 7.Latente Steuern
 8.Bewertung selbst geschaffener Vermögensgegenstände auf Vollkostenbasis
 9.Anhangangaben zu außerbilanziellen Geschäften
 10.Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
 11.Anlagenspiegel
IV.Einzelfragen zum Konzernabschluss
 1.Behandlung von Übergangswahlrechten im Konzernabschluss
 2.Latente Steuern
 3.Erstmalige Einbeziehung eines Unternehmens in einen Konzernabschluss aufgrund des geänderten § 290 HGB
 4.Geschäfts- oder Firmenwert aus Kapitalkonsolidierung
 5.Buchwertmethode
 6.Interessenzusammenführungsmethode
 7.Kapitalanteilsmethode im Rahmen der Equity-Bewertung
 8.Rückwirkende Anhebung der Schwellenwerte i. S. des § 293 HGB
V.Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
VI.Schlussbemerkungen und Zusammenfassung

Einleitung

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist am 28. 5. 2009 bekannt gemacht worden und am 29. 5. 2009 in Kraft getreten. Der Übergang auf die neuen Regelungen wird im EGHGB in zwei eigenständigen Absätzen geregelt: Art. 66 EGHGB regelt die erstmalige Anwendung der neuen Vorschriften des HGB, Art. 67 EGHGB enthält vor allem Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte sowie andere Erleichterungen.

Mit seiner Ende November 2009 veröffentlichten Stellungnahme zu den Übergangsregelungen des BilMoG äußert sich das IDW zu einer Vielzahl von Fragestellungen, die den Übergang auf das neue Bilanzrecht betreffen. Im Zentrum der Stellungnahme stehen hierbei neben allgemeinen Fragestellungen, die die Beibehaltung respektive Fortführung von nach altem Recht gebildeten Bilanzposten betreffen, konkrete Anwendungsfragen aus den Bereichen Einzel- und Konzernabschluss.

Die Anwendung der IDW-Stellungnahme bringt in vielen Fällen Klarheit hinsichtlich einzelner, im Gesetz nicht an allen Stellen klar geregelter Vorschriften. Sie stellt eine wertvolle Hilfe für den Anwender der neuen Regelungen ab dem Jahr 2010 dar. Mit dem Übergang auf die neuen Regelungen wird der grds. zwischen dem alten Jahr (31. 12., 24 Uhr) und dem neuen Jahr (1. 1., 0 Uhr) bestehende Bilanzzusammenhang durchbrochen. Gesondert müssen die Eröffnungsbilanzwerte zum 1. 1. 2010 ermittelt werden. Im Zentrum dieser Umstellung und der damit verbundenen Erstellung einer eigenständigen BilMoG-Eröffnungsbilanz stehen zwei wesentliche Dispositionsfaktoren für den Bilanzierenden: Zum einen muss er die obligatorische Anwendung der neuen Regelungen zutreffend und den (neuen) handelsrechtlichen Grundsätzen entsprechend vornehmen. Zum anderen ermöglicht ihm die Umstellung auf die Neuregelungen an zahlreichen Stellen einen enormen bilanzpolitischen Gestaltungsspielraum. Vor diesem Hintergrund muss der Umstellung auf das neue deutsche Bilanzrecht mehr Beachtung geschenkt werden als nur hinsichtlich einer Änderung der handelsbilanziellen Abbildungsvorschriften.

Im Folgenden werden die Äußerungen des IDW RS HFA 28 dargestellt und anhand von insgesamt 70 Beispielen hinsichtlich ihrer praktischen Anwendung verdeutlicht. Zudem erleichtern Empfehlungen und Tipps die Umsetzung der Stellungnahme und damit der neuen Rechnungslegungsnormen in der Praxis.

Unter Bezugnahme auf die Gliederung der IDW-Stellungnahme und unter Wiedergabe der einzelnen Ausführungen wird die Umstellung auf das BilMoG unter Anwendung der Übergangsregelungen des EGHGB verdeutlicht.


Informationen zu den Autoren

WP/StB Karl Petersen ist Geschäftsführer der Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG mit Sitz in München und Stuttgart. StB Dr. Christian Zwirner und WP/StB Kai Peter Künkele sind dort Prokuristen. Weitere Informationen unter www.kleeberg.de. Die Autoren danken Herrn Dipl.-Kfm. Matthias Froschhammer für seine Unterstützung und seine wertvollen Hinweise bei der Erstellung des vorliegenden Beitrags.


© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2010
 
 

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