Die Bilanzierung von Aufstockungsleistungen bei Altersteilzeit nach IFRS und HGB
Dr. Michael Thaut, Stuttgart
Der Beitrag erörtert die geänderte Bilanzierung von Aufstockungsleistungen nach IFRS und HGB. Der hierzu ergangene Anwendungshinweis des DRSC (DRSC AH 1 (IFRS)) und der veröffentlichte Entwurf der Stellungnahme des IDW (IDW ERS HFA 3) werden dabei beleuchtet und zum Teil kritisch analysiert.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Kurze Beschreibung von Altersteilzeitvereinbarungen |
| III. | Bilanzierung und Bewertung von Aufstockungsleistungen nach DRSC AH1 (IFRS) |
| | 1. | Klassifizierung nach IAS 19 (2011) |
| | 2. | Rechtliche Entstehung der Verpflichtung |
| | 3. | Bewertung der Verpflichtung |
| IV. | IDW ERS HFA 3 |
| | 1. | Bilanzierung nach dem Charakter der Aufstockungsleistungen |
| | 2. | Bewertung der Verpflichtungen |
| V. | Zusammenfassung |
Einleitung
Aufstockungsleistungen im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen wurden bislang aufgrund der IDW-Stellungnahme zur Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften (IDW RS HFA 3 a. F.) als Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (termination benefits) i. S. von IAS 19.7 bzw. IAS 19.132 ff. (a. F.) eingestuft. Dies ist aufgrund des im Juni 2011 veröffentlichten IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" (IAS 19 (2011)) und einer entsprechenden Entscheidung des IFRS IC zur Auslegung von IAS 19.162 (2011) nicht mehr möglich. Aufstockungsleistungen sind nunmehr als andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (other long-term employee benefits) i. S. von IAS 19.8 bzw. IAS 19.153 ff. (2011) anzusehen. Die damit verbundene geänderte Bilanzierung nach IAS 19 (2011) ist verpflichtend für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die am 1. 1. 2013 oder danach beginnen. Eine frühere freiwillige Anwendung ist möglich.
Der IFRS-Fachausschuss (IFRS-FA) des DRSC hat am 4. 12. 2012 seinen Anwendungshinweis zur Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen nach IFRS - DRSC AH 1 (IFRS) - verabschiedet und auf seiner Homepage veröffentlicht. Das IDW hat parallel einen Entwurf einer Neufassung des IDW RS HFA 3 mit einer Kommentierungsfrist bis zum 25. 1. 2013 veröffentlicht.
Im nachfolgenden Beitrag wird die Bilanzierung entsprechend DRSC AH 1 und IDW ERS HFA 3 für die Praxis zusammenfassend dargestellt. Zentrale Punkte werden näher beleuchtet und zum Teil kritisch analysiert.
Dipl.-Kfm. Dr. Michael Thaut ist Senior Manager bei der Kern Mauch & Kollegen GmbH, Sachverständige für betriebliche Altersversorgung und Vergütung, in Stuttgart. Er gibt seine persönliche Meinung wieder. Der Autor bedankt sich bei Herrn Dipl.-Math. Stefan Schweizer für Anregungen und die Durchsicht des Beitrags.
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