BAG: Arbeitszeit einer Werkfeuerwehr
Das Verfahren 10 AZR 535/09 ist durch Rücknahme der Revision erledigt worden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Senat sich im Verfahren 10 AZR 543/09 bereits mit der Wirksamkeit der Arbeitszeitregelung für die Angehörigen einer Werkfeuerwehr zu befassen hatte. Dabei ging es insbes. um die Vereinbarkeit der dortigen tariflichen Regelung mit § 7 Abs. 2a ArbZG und den einschlägigen europarechtlichen Vorschriften. Das Urteil vom 23. 6. 2010 wird nach Zustellung an die Parteien in Kürze in vollständiger Fassung veröffentlicht werden (Leitsätze und Volltext unter DB0363859 abrufbar. LS auf S. M 7 in diesem Heft) (Quelle: PM des BAG).
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