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Befristeter Arbeitsvertrag
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Europarecht
AEUV Art. 267; RL 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge § 5 Nr. 1 Buchst. a
§ 5 Nr. 1 Buchst. a der am 18. 3. 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse im Anhang der RL 1999/70/EG des Rates vom 28. 6. 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge ist dahin auszulegen, dass die Anknüpfung an einen vorübergehenden...
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Entgeltrecht
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Tarifvertragsrecht
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Verfahrensrecht
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Arbeitnehmerüberlassung
Rechtskrafterstreckung - Gegenwartsbezogenheit des BAG-Beschlusses - Aussetzung des Verfahrens
ArbGG § 2 a Abs. 1 Nr. 4, § 97 Abs. 5
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. 12. 2010 - 1 ABR 19/10 zur Tariffähigkeit der CGZP entfaltet keine Rechtskraft bezüglich der Tarifverträge, die von der CGZP nicht unter der Geltung ihrer Satzung vom Oktober 2009 abgeschlossen wurden.
(LAG Nürnberg, Beschluss vom 23.11.2011 - 7 Ta 111/11)
Die Parteien streiten um (restliche) Vergütungsansprüche...
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Urlaubsrecht
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Europarecht
Richtlinie 2003/88/EG Art. 7; AEUV Art. 267
Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten wie etwa Tarifverträgen nicht entgegensteht, die die Möglichkeit für einen während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähigen Arbeitnehmer, Ansprüche auf bezahlten...
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Entgeltrecht
Ablösungszweck muss sich aus Betriebsvereinbarung selbst ergeben
BGB § 611
1. Eine Ablösung von einzelvertraglichen Ansprüchen auf eine Sozialleistung durch Betriebsvereinbarung muss in der Betriebsvereinbarung selbst geregelt werden. Dieses Regelungsziel kann sich aus dem Zweck der Sozialleistung ergeben, wenn er dem Leistungszweck der vertraglichen Ansprüche entspricht.
2. Soll eine Sozialleistung abgelöst und durch eine Sozialleistung mit anderem Leistungszweck...
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Arbeitnehmerüberlassung
Begriff "angemessene" Vergütung - Vergütung für spätere Übernahme unzulässig
AÜG § 9 Nr. 3; BGB § 307
Zur Wirksamkeit einer in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthaltenen Klausel über die Entrichtung einer (nach Zeitabschnitten degressiv gestaffelten und am Jahresbruttoeinkommen des Arbeitnehmers orientierten) Vermittlungsvergütung für den Fall der Übernahme des Arbeitnehmers durch den Entleiher.
(BGH-Urteil vom 10.11.2011 - III ZR 77/11)
Die Klägerin überlässt...
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Arbeitsvertragsrecht
Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag" bei Vertragsänderungen - Abzustellen auf Gegenstand der Willensbildung der Vertragsparteien
BGB §§ 133, 157, 613a Abs. 1 Satz 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 1
1. Bei Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. 1. 2002 abgeschlossen worden sind ("Altverträge"), kommt es bei einer Vertragsänderung nach dem 31. 12. 2001 für die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich der Auslegung dieser Klausel um einen sog. Neu- oder einen Altvertrag...
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Elternzeit
Elternzeit - Verlängerungsverlangen - Anmeldefrist - Begriff billiges Ermessen
BEEG § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und Abs. 3; BGB § 315; ZPO § 308 Abs. 1, § 894
Der Arbeitgeber hat entsprechend § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, ob er die zur Verlängerung der Elternzeit nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG erforderliche Zustimmung erteilt.
(BAG-Urteil vom 18.10.2011 - 9 AZR 315/10)
Die Klägerin verlangt von der Beklagten, ihre Elternzeit zu verlängern. Am 3. 1. 2008 gebar sie ihr fünftes Kind. Sie nahm für die Zeit vom 3. 1. 2008 bis...
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Arbeitsvertragsrecht
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Entgeltrecht
Vertragliche Bonusregelung - Festlegung eines Bonuspools - Ermessensentscheidung - Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht - Außergewöhnlich hohe Verluste
BGB § 315
1. Ist nach den arbeitsvertraglichen Regelungen eine zusätzliche variable Vergütung unter Berücksichtigung der Ertragslage und der Leistung des Arbeitnehmers festzusetzen, so hat die Festsetzung nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB zu erfolgen.
2. Legt ein Arbeitgeber für die Beschäftigten, die einer solchen Bonusregelung unterliegen, im laufenden Geschäftsjahr einen Bonuspool oder...
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Arbeitsvertragsrecht
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Insolvenzrecht
Insolvenzanfechtung - Sinn und Zweck der Deckungsanfechtung - Vertrauensschutz - Voraussetzungen eines Bargeschäfts - Zahlungsunfähigkeit des Schuldners - Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit - Vermutung der Kenntnis - Tatrichterliche Würdigung der Vermutungstatsachen - Vorsatzanfechtung - Subjektive Tatbestandsmerkmale der Vorsatzanfechtung
lnsO § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 2, §§ 130, 133 Abs. 1, §§ 138, 140 Abs. 1, §§ 142, 143 Abs. 1 Satz 1; KO § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst, a; SGB III § 183 Abs. 1 Satz 1; BGB § 286 Abs. 3 Satz 1, § 614 Satz 2; ZPO § 256 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1
1. Eine Entgeltzahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer in der Krise wird grundsätzlich als Bargeschäft von der Privilegierung des § 142 InsO erfasst und ist damit regelmäßig nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1
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Entgeltrecht
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Tarifvertragsrecht
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Verfahrensrecht
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Arbeitnehmerüberlassung
AÜG §§ 9, 10; ArbGG § 97 Abs. 5
1. Nachdem das BAG mit seiner Entscheidung vom 14. 12. 2010 (1 ABR 19/10, DB 2011 S. 593) die Tariffähigkeit der CGZP verneint hat, bedarf es keiner Aussetzung einer Zahlungsklage auf das im Entleiherbetrieb übliche Entgelt nach § 97 Abs. 5 ArbGG (wie LAG Hamm vom 30. 6. 2011 - 8 Sa 387/11).
2. Eine einzelvertragliche Bezugnahme auf die ab 1. 1. 2010 abgeschlossenen...