Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB - Begriff "im Zeitpunkt des Übergangs"
Erst anlässlich eines Betriebsübergangs wirksam werdende Tarifeinigung wird von arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel nicht erfasst
BGB § 613a Abs. 1 Satz 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 1
1. Für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags, der auf die Anwendung bestimmter Tarifverträge kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme gerichtet ist, ist es ohne Bedeutung, wenn auf das Arbeitsverhältnis andere Tarifverträge, die nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend gelten, nach Maßgabe des Günstigkeitsprinzips...