Versorgungszusagen nach außerordentlicher Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
Eine Alternative zur vom BAG angewandten ergänzenden Vertragsauslegung
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Rechtsanwältin Nicole Weber, Köln
Um eine planwidrige Regelungslücke zu korrigieren, die durch die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2003 entstanden war, verwendete das BAG in seinen Urteilen vom 21. 4. 2009 für endgehaltsbezogene Direktzusagen mit gespaltener Rentenformel eine fiktive, herabgesetzte BBG und zog dann den Mehrbetrag der gesetzlichen Rente wieder ab. Die Autorin zeigt auf, dass diese Einbeziehung der gesetzlichen Rente nicht immer zwingend ist, um die Regelungslücke sachgerecht zu schließen.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Entwicklung der BBG |
| III. | BAG-Urteil vom 21. 4. 2009 - 3 AZR 695/08 |
| | 1. | Schließung der Regelungslücke durch das BAG |
| | 2. | Überlegungen zur Schließung der Regelungslücke nach dem Prinzip der versorgungstechnischen Entsprechung durch Berechnung mit zwei Anwartschaftsteilen |
| | 3. | Anwendung dieses Lösungsansatzes auf den Fall 3 AZR 695/08 und andere Konstellationen |
| | 4. | Beitragsorientierte Leistungszusagen |
| IV. | Zusammenfassung |
Einleitung
In der betrieblichen Altersversorgung ist die endgehaltsbezogene Direktzusage mit gespaltener Rentenformel ein Klassiker, der im vergangenen Jahr eine vielbeachtete Entwicklung genommen hat. Für zwei Streitfälle hatte das BAG am 21. 4. 2009 zu entscheiden, wie betriebliche Altersrenten, deren Höhe abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung waren, zu berechnen seien, nachdem die BBG im Jahr 2003 außerplanmäßig erhöht wurde. Das BAG verwendete im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung eine fiktive, herabgesetzte Beitragsbemessungsgrenze und zog dann den Teil der gesetzlichen Rente wieder ab, den der Begünstigte tatsächlich wegen der höheren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erworben hatte.
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob diese Urteile nun auch Folgen für ihre Versorgungszusagen zeitigen, ob sie tatsächlich gleich gelagert sind oder wie sie angesichts der Rechtsprechung umgestaltet werden sollten. Versicherungsmathematische Gutachter sind damit konfrontiert, die bilanzielle Berücksichtigung dieser Versorgungsverbindlichkeiten neu zu bewerten, unter erheblichem Zusatzaufwand, den der Abzug von Teilansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis auf Weiteres auslöst. Der Beitrag zeigt auf, dass diese Einbeziehung der gesetzlichen Rente nicht immer zwingend ist, um die Regelungslücke sachgerecht zu schließen. Insbes. führt die Anwendung der hier vorgestellten Berechnungsweise mit der Zeit zu einer abnehmenden Relevanz der BBG-Anhebung aus dem Jahr 2003.
Rechtsanwältin Nicole Weber ist seit zehn Jahren für verschiedene Consulting-Unternehmen in allen Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung tätig, seit 2007 für Funk Böhm Consultants GmbH.
© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2010