Zur Rechtsstellung von Sprecherausschußmitgliedern
Dr. Stefan Kramer, Hamburg
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Ehrenamtliche Tätigkeit |
| III. | Schutzbestimmungen |
| | 1. | Amts- und Arbeitstätigkeit |
| | 2. | Kündigungsschutz |
| IV. | Arbeitsbefreiung und Freistellung |
| | 1. | Regelung im SprAuG |
| | 2. | Problem: Zulässigkeit der Freistellung von Sprecherausschußmitgliedern |
| V. | Geheimhaltungspflicht |
| | 1. | Regelungen und Rechtsquellen |
| | 2. | Problem: Geheimhaltungspflicht gegenüber Betriebsratsmitgliedern |
| VI. | Schulungs- und Bildungsveranstaltungen |
| | 1. | Regelung im SprAuG |
| | 2. | Problem: Arbeitsbefreiung für Schulungsteilnahme |
| VII. | Zusammenfassung |
Einleitung
Mit dem am 1.1.1989 in Kraft getretenen Sprecherausschußgesetz (SprAuG) haben die leitenden Angestellten als letzte Arbeitnehmergruppe eine eigene Vertretungsstruktur auf gesetzlicher Basis erhalten. Seit den erstmaligen Sprecherausschußwahlen im Frühjahr 1990 sehen sich die mit der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften unmittelbar und mittelbar befaßten leitenden Angestellten, Arbeitgeber, Rechtsanwälte und Praktiker in Personalabteilungen einer Reihe von noch wenig erschlossenen Rechtsfragen gegenüber. Insbesondere die Rechtsstellung der Sprecherausschußmitglieder ist mit mehreren Zweifelsfragen behaftet, die bei einem Vergleich mit den ausführlicheren Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) besonders deutlich hervortreten. Nachfolgend soll versucht werden, die wesentlichen Elemente der rechtlichen Stellung der Sprecherausschußmitglieder aufzuzeigen und die damit verbundenen Rechtsprobleme einer praxis- und gesetzesgerechten Lösung zuzuführen.
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