Gestaltung arbeitsvertraglicher Regelungen zur Telearbeit
Rechtsanwalt Dr. Stefan Kramer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Grundformen der Telearbeit |
| III. | Einführung von Telearbeit im Arbeitsverhältnis |
| IV. | Notwendige Regelungsgegenstände einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung über Telearbeit |
| | 1. | Arbeitsort(e) und Lage der Arbeitszeit |
| | 2. | Mehrarbeit |
| | 3. | Arbeitszeitschutz |
| | 4. | Verschwiegenheitspflicht |
| | 5. | Schadenshaftung |
| | 6. | Kostenerstattung |
| | 7. | Einrichtung des Telearbeitsplatzes |
| | 8. | Zugangsrechte zum Telearbeitsplatz |
| | 9. | Beendigung der Telearbeit |
| V. | Zusammenfassung |
Einleitung
"Die Zukunft der Arbeit", eines der großen Themen der EXPO 2000 und des Millennium Dome, hat bereits begonnen. Die fortschreitende Entwicklung und die damit einhergehende Vergünstigung der Kommunikations- und Informationstechnik bildet die Grundlage für eine räumliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeitsleistung, die in Gestalt der sogen. Telearbeit in immer stärkerem Maße zur praktischen Anwendung gelangt. Unter Telearbeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags ist im Wesentlichen die Tätigkeit des Arbeitnehmers zu verstehen, die dieser regelmäßig an einem in seiner Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz ausübt. Dieser ist mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln mit dem Betrieb verbunden. Zu Beginn der 80'er Jahre wurde Telearbeit erstmals in der Praxis zum Gegenstand der Arbeitsorganisation, seit Anfang der 90'er Jahre existieren kollektivvertragliche Regelungen, zunächst in Gestalt von Betriebsvereinbarungen und später in Form eines Tarifvertrags. Für die für sie geeigneten Tätigkeiten ist Telearbeit die Arbeitsform der Zukunft. Dies zeigt bereits ein Blick in europäische Nachbarländer, wo in Großunternehmen bereits bis zu 40% der Mitarbeiter Telearbeit leisten.
Ausgehend von der Begrenzung der Betrachtungsweise auf die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu verrichtende Telearbeit sollen nachfolgend die aus praktischer Sicht konfliktträchtigsten Gesichtspunkte bei deren Durchführung aufgezeigt und versucht werden, Hilfestellung bei der konkreten Gestaltung der arbeitsvertraglichen Regelungen zu geben.
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