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ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragsrecht / Wettbewerbsrecht

DB0226630

Grenzüber­schrei­ten­de Durch­set­zung nach­ver­trag­li­cher Wett­be­werbs­ver­bo­te

Von den meisten Arbeitsrechtlern unbemerkt hat sich das EU-Zivilprozessrecht in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Während Klagen von Arbeitnehmern gegen ihren Arbeitgeber nach wie vor weitgehend unproblematisch sind, macht ein Vorgehen des Arbeitgebers gegen Mitarbeiter, die im Ausland wohnen oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ins Ausland ziehen, enorme Probleme: Für verschiedene Teile Europas gelten unterschiedliche Regeln, für ausgeschiedene Organmitglieder andere als für Arbeitnehmer und für Eilverfahren andere als für Hauptsacheverfahren. Insbesondere bei der Durchsetzung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote, sei es durch einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage, macht sich all dies unangenehm bemerkbar.

Gliederung

I.Einleitung
II.Zuständigkeit nach den Regeln der ZPO
 1.Örtliche Zuständigkeit
 2.Internationale Zuständigkeit
III.Struktur des Europäischen Zivilprozessrechts
IV.Zuständigkeitsregelung der EuGVO
 1.Anwendungsbereich
 2.Hauptsacheverfahren
 3.Einstweilige Verfügung
V.Zuständigkeitsregelung des LugÜ
VI.Rechtslage außerhalb der EU/EFTA
VII.Zusammenfassung

Einleitung

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote (§ 110 GewO i. V. mit §§ 74 ff. HGB) werden vor allem mit Führungskräften abgeschlossen, für die der Wechsel von Land zu Land eine Selbstverständlichkeit ist. Deshalb erstreckt sich der räumliche Geltungsbereich solcher Verbote oft auf ganz Europa. Deutsche Arbeitgeber stehen deshalb immer häufiger vor dem Problem, Mitarbeiter auf die Einhaltung eines Wettbewerbsverbots in Anspruch zu nehmen, die

  • Ausländer sind,
  • zu einem ausländischen Unternehmen gewechselt sind,
  • im Ausland wohnen,
  • nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses ins Ausland ziehen.

In solchen Fällen bereitet die Ermittlung des richtigen Gerichtsstands erhebliche Probleme.


Informationen zu den Autoren

Dr. Martin Diller und Dr. Stephan Wilske, LL.M. sind Partner der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, Stuttgart. Dr. Wilske ist Lehrbeauftragter für anglo-amerikanisches Recht der Hochschule Reutlingen, sowie für internationale Schiedsgerichtsbarkeit der Hochschule Speyer.


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