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ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragsrecht / Kündigungsrecht

DB0304826

Ge­stal­tung ei­ner Frei­stel­lung von der Ar­beit

Viele Kündigungen sind mit einer Freistellung von der Arbeit verbunden. Der Beitrag befasst sich mit den für die Gestaltung einer Suspendierung wesentlichen Fragen zur Rechtmäßigkeit, Entgeltfortzahlung, der Anrechnung von Urlaub und anderweitigem Verdienst sowie der Zulässigkeit einer Konkurrenztätigkeit. An Hand von Formulierungsbeispielen und einer abschließenden Checkliste wird Hilfestellung bei der interessengerechten Ausgestaltung einseitiger und vertraglicher Freistellungsregelungen gegeben.

Gliederung

I.Einleitung
II.Freistellungsanordnung des Arbeitgebers
 1.Rechtmäßigkeit
 2.Dauer und Widerruflichkeit
 3.Vergütung
 4.Urlaubsanrechnung
 5.Wettbewerbstätigkeit
 6.Sozialversicherungsrecht
III.Freistellungsvereinbarung
 1.Rechtmäßigkeit
 2.Dauer und sozialversicherungsrechtliche Folgen
 3.Vergütung und anderweitiges Einkommen
 4.Urlaubsanrechnung
 5.Wettbewerbstätigkeit
IV.Zusammenfassung

Einleitung

Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind in der Praxis - früher oder später - mit einer Freistellung von der Arbeit verbunden. Die Freistellung betrifft ausschließlich die Befreiung des Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit und nicht den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Bei verhaltens- und leistungsbedingten Gründen erfolgt eine einseitig vom Arbeitgeber angeordnete Suspendierung häufig bereits im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung. Spätestens im Rahmen eines Beendigungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs kommt es i. d. R. zu einer einvernehmlichen Freistellungsvereinbarung. Sowohl bei der einseitigen Freistellungsanordnung als auch im Fall der konsensualen vertraglichen Regelung stellen sich mehrere praxisrelevante Fragen, die die Rechtmäßigkeit und die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses im Suspendierungszeitraum betreffen. Diese werden im Folgenden unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BAG und BSG beantwortet. Anhand von Formulierungsbeispielen sowie einer Checkliste soll Hilfestellung bei der - nicht ganz einfachen - Gestaltung von einseitigen Freistellungserklärungen und Suspendierungsvereinbarungen gegeben werden.


Informationen zu den Autoren

Dr. Stefan Kramer ist Partner der auf Arbeitsrecht spezialisierten Sozietät Brüggehagen + Kramer, Hannover.


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