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Wirtschaftsrecht
Aufsatz
RiBGH Dr. Lutz Strohn, Karlsruhe
Der Aufsatz setzt im Anschluss an das vorhergehende Heft 20 den Überblick über neuere Grundsatzentscheidungen des für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des BGH fort. Er befasst sich insbesondere mit Fragen der Kapitalerhaltung und der Organhaftung. Zudem wird die Rechtsprechung zum gutgläubigen Erwerb und zur Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen...
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Wirtschaftsrecht
Aufsatz
RiBGH Dr. Lutz Strohn, Karlsruhe
Im Anschluss an die Rechtsprechungsübersicht in DB 2010 S. 37 gibt der Aufsatz einen Überblick über neuere Grundsatzentscheidungen des für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des BGH. Der erste Teil des Beitrags behandelt aus dem Personengesellschaftsrecht u. a. Fragen der Prospekthaftung, der quotalen Gesellschafterhaftung sowie die Realisierung von Nachschusspflichten der Gesellschafter...
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Wirtschaftsrecht
Aufsatz
Zugleich Besprechung von OLG Frankfurt/M., Urteil vom 13. 12. 2011 - 5 U 56/11
RA/StB Dr. jur. Dipl-Kffr. Sorika Pluskat, LLM. Eur. / RA Dr. jur. Philipp Wiegand, beide Allen & Overy LLP, Düsseldorf.
Genussscheine sind in der Praxis ein beliebtes Instrument der Unternehmensfinanzierung. In der Regel sind Verzinsung und Rückzahlungsbetrag in irgendeiner Weise an das wirtschaftliche Ergebnis des Emittenten gekoppelt. Gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen, wie der nachträgliche...
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Wirtschaftsrecht
Entscheidung
AktG § 112
Bestellt sich der Vorstand einer Aktiengesellschaft zum Geschäftsführer einer GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die Aktiengesellschaft ist, so liegt darin kein Verstoß gegen § 112 AktG.
(OLG München, Beschluss vom 8.5.2012 - Wx 69/12)
Die Beteiligte ist eine GmbH, deren einzige Gesellschafterin eine Aktiengesellschaft ist. Einer ihrer Vorstände ist Herr H., den der Aufsichtsrat...
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Wirtschaftsrecht
Entscheidung
AktG §§ 71 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2, 227 Abs. 1, 237 Abs. 3 Nr. 2; HGB § 274 Abs. 2 Nr. 4
1. Die Anmeldung einer Kapitalherabsetzung aufgrund Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb und zur Einziehung eigener Aktien ist nur anhand § 71 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 und 3 AktG zu prüfen. Dagegen ist § 237 Abs. 3 AktG in diesem Fall nicht anwendbar.
2. Auch eine Kapitalrücklage i. S. von § 274...
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Wirtschaftsrecht
Aufsatz
Replik zu Prof. Dr. Ekkenga, DB 2012 S. 331
Prof. Dr. Andreas Cahn, LL.M., Frankfurt/M. / RA/StB Prof. Dr. Stefan Simon, Bonn / RA Dr. Rüdiger Theiselmann, LL.M. oec., Frankfurt/M.
Die Verf. haben sich in zwei Beiträgen (CFL 2010 S. 238 und DB 2010 S. 1629) gegen die herkömmliche Meinung gewandt, nach der die Einbringung einer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderung im Rahmen eines Debt Equity Swap nur dann zum Nennwert erfolgen kann,...
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Steuerrecht
Standpunkt
In der Diskussion mit RA Prof. Dr. Jochen Vetter, RA Dr. Roger Kiem, Eberhard Stilz und Prof. Dr. Walter Bayer
Aus der schwelenden Finanzkrise hat bereits mancher seine Lehren gezogen und auch der deutsche Gesetzgeber hat insoweit seine Erfahrungen gesammelt. Ein Resultat dieser gezogenen Lehren ist die jetzt im Rahmen der Aktienrechtsnovelle 2012 auf den Weg gebrachte Änderung des Rechts der Wandelschuldverschreibung...
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Steuerrecht
Standpunkt
In der Diskussion mit RA Prof. Dr. Jochen Vetter, RA Dr. Roger Kiem, Eberhard Stilz und Prof. Dr. Walter Bayer
2012 wird uns (voraussichtlich) eine weitere Aktienrechtsnovelle bringen. Anders als bei früheren Reformen geht es jedoch nicht um die Umsetzung europäischer Vorgaben oder eines bestimmten Kernanliegens. Die Reform betrifft vielmehr wenige, aber recht unterschiedliche Regelungsbereiche....
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Steuerrecht
Standpunkt
Eine neue Kategorie des Beschlussmängelrechts
In der Diskussion mit RA Prof. Dr. Jochen Vetter, RA Dr. Roger Kiem, Eberhard Stilz und Prof. Dr. Walter Bayer
"Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, es nicht zu erlassen." Diese Charles de Montesquieu zugeschriebene Sentenz wird gerne zitiert, auch im Deutschen Bundestag. Hin und wieder kann man Zweifel daran hegen, ob dieses mehr denn je aktuelle Gebot auch mit...
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Steuerrecht
Standpunkt
In der Diskussion mit RA Prof. Dr. Jochen Vetter, RA Dr. Roger Kiem, Eberhard Stilz und Prof. Dr. Walter Bayer
Der RegE zur Aktienrechtsnovelle 2012 möchte die Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften transparenter machen. Ausgangspunkt ist die zutreffende Feststellung, dass im Falle der Ausgabe von Inhaberaktien solche Änderungen im Gesellschafterbestand, die unterhalb...