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Steuerrecht
Im Rahmen eines AdV-Verfahrens musste sich der BFH in seinem Beschluss vom 30. 11. 2011 (II B 60/11, DB0468467) mit der Frage beschäftigen, ob von einer freigebigen Zuwendung des Vaters an die Schwiegertochter auszugehen ist, wenn unmittelbar nach einer Grundstücksschenkung des Vaters an den Sohn eine teilweise Weiterschenkung durch den Sohn an dessen Ehefrau (Antragstellerin) erfolgt. Das Gericht hielt dies im Unterschied zur Vorinstanz (FG München, Beschluss vom 30. 5. 2011 - 4 V 548/11, StEd
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Steuerrecht
Anders als im Bereich der Einkommensbesteuerung existieren bei der ErbSt bzw. SchenkSt nur vergleichsweise wenige DBA. Deutschland hat derartige Vereinbarungen nur mit den USA, der Schweiz, Schweden, Österreich, Griechenland, Frankreich und Dänemark geschlossen. I. Ü. besteht lediglich die Möglichkeit der - mitunter nur eingeschränkten - Anrechnung ausländischer ErbSt nach § 21 ErbStG.
Da offenbar...
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Steuerrecht
Gut zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des ErbStG 2009 hat die Finanzverwaltung den Entwurf aktualisierter ErbStR vorgelegt, die sowohl die Vorschriften des ErbStG als auch des BewG kommentieren. Allerdings enthält der RL-Entwurf (gerade auch gegenüber den gleichlautenden Ländererlassen aus 2009) wenig Neues. Einige wesentliche (z. T. auch unerwartete) Aussagen sollen nachfolgend kurz skizziert werden....
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Steuerrecht
Das FinMin. Baden-Württemberg hat durch einen Erlass vom 20. 5. 2011 (3-S380.6/76, DB0423947) z. T. neue Grundsätze für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei gemischten Schenkungen und Schenkungen unter Auflage aufgestellt. Anzuwenden ist der Erlass auf alle noch nicht bestandskräftig veranlagten Erwerbe, für welche die Steuer nach dem 31. 12. 2008 entstanden ist oder entsteht.
Besondere Beachtung verdient, dass entgegen der früheren Handhabung (vgl. R 17 ErbStR 2003 und H 17 ErbStH 20
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Steuerrecht
Für die Bekanntgabe eines ErbSt-Bescheids enthält § 32 Abs. 1 Satz 1 ErbStG eine spezielle Regelung, die der Bekanntgabevorschrift des § 122 AO vorgeht. Ein ErbSt-Bescheid ist in den Fällen des § 31 Abs. 5 ErbStG einem bestellten Testamentsvollstrecker bekanntzugeben. § 31 Abs. 5 ErbStG besagt, dass eine Steuererklärung vom Testamentsvollstrecker abzugeben ist, wenn ein solcher vorhanden ist. Der Testamentvollstrecker...
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Steuerrecht
Der u. a. für die ErbSt und SchenkSt zuständige 4. Senat des FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 12. 1. 2011 - 4 K 2574/10 (DB0412530) entschieden, dass die gleich hohe Steuersatzbelastung der Erwerber der Steuerklasse II (z. B. Eltern, Geschwister) und der Erwerber der Steuerklasse III (alle übrigen Erwerber) nicht verfassungswidrig ist.
Sachverhalt
Im Besprechungsfall hatte der Kläger seinen...
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Steuerrecht
Die Begünstigung für Betriebsvermögen ist ab 2009 auch möglich, wenn ein Gesellschafter nicht die erforderliche Mindestbeteiligungsquote von mehr als 25% erreicht. Dann sind die Anteile in die Verschonungsregelung einzubeziehen, wenn die Voraussetzungen der Poolvereinbarung gem. § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG erfüllt sind. Das Bayerische Landesamt für Steuern erläutert in der Verfügung vom 10. 1....
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Steuerrecht
Nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört Betriebsvermögen im Inland sowie im EU- und EWR-Ausland zum begünstigten Unternehmensvermögen. Wird ein in diesen Staaten ansässiges Einzelunternehmen bzw. werden Anteile an einer in diesen Staaten ansässigen PersGes. übertragen, gehört das Vermögen des Unternehmens bzw. der Gesellschaft, welches einer Betriebsstätte in einem Drittstaat dient, nicht zum begünstigten...
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Steuerrecht
Im Hinblick auf die der Verwaltungsauffassung entgegenstehenden Entscheidungen des BFH vom 9. 12. 2009 (II R 28/08, BStBl. II 2010 S. 566 = DB 2010 S. 990) zur Behandlung von Leistungen von Gesellschaftern und Dritten an KapGes. oder von KapGes. an Gesellschafter oder Dritte ist R 18 ErbStR nicht mehr anzuwenden. Das FinMin. Baden-Württemberg stellt im Erlass vom 20. 10. 2010 (3 - S 3806/75, DB0394007)...
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Steuerrecht
Es treten Fälle auf, in denen sich die Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften untereinander mit Bezugsrechten über Bankguthaben und Lebensversicherungen begünstigen. Weiteres Vermögen liegt i. d. R. nicht vor. Der überlebende Partner übernimmt aus sittlicher Verpflichtung die Bestattung des Erblassers und häufig auch die weiteren Kosten (Grabdenkmal, Grabpflege). Die OFD Magdeburg weist...