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  • Kein Be­ra­tungs­ver­schul­den ei­ner Bank beim Ver­kauf von Leh­man-Zer­ti­fi­ka­ten

    Das OLG Ol­den­burg hat mit Be­schluss gem. § 522 ZPO vom 25. 2. 2010 - 8 U 10/10 - u. a. bestätigt, dass ei­ne be­ra­ten­de Bank im Mai 2007 nicht er­ken­nen konn­te, dass die Bo­nität der In­vest­ment­bank Leh­man Bro­thers fragwürdig war. Ein zum da­ma­li­gen Zeit­punkt un­ter­las­se­ner Hin­weis auf ein Bo­nitäts­ri­si­ko oder Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten bei Leh­man Bro­thers stellt da­her nach Auf­fas­sung des OLG Ol­den­burg kein Be­ra­tungs­ver­schul­den...
    DB vom 01.10.2010 , Heft 39 , DB0363918 weiterlesen
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