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  • Ord­nungs­geld­ver­fah­ren we­gen ver­späte­ter Jah­res­ab­schluss­ein­rei­chung

    Für Jah­res­ab­schlüsse ab dem Geschäfts­jahr 2006 bzw. 2006/2007 be­steht u. a. für Ka­pGes. und Per­sGes. i. S. von § 264a HGB die Pflicht, ih­ren Jah­res­ab­schluss beim Be­trei­ber des elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­gers (eBAnz) ein­zu­rei­chen. Um zu er­rei­chen, dass die Of­fen­le­gungs­pflich­ten be­ach­tet wer­den, hat der Ge­setz­ge­ber das Ord­nungs­geld­ver­fah­ren neu ge­stal­tet.
    Für das Jahr 2007 hat das Bun­des­amt für Ju­stiz...
    DB vom 30.07.2010 , Heft 30 , DB0361254 weiterlesen
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