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Der BGH hat in seinem Beschluss vom 31. 5. 2010 - II ZR 6/09 (DB0362064) entschieden, dass eine Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht darauf gestützt werden kann, dass im Vertrag die Fälligkeit des festen Ausgleichs falsch angegeben sei.
Die Klägerin hatte einen Hauptversammlungsbeschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungs-...
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