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  • Falsch­an­ga­be über die Fällig­keit des fe­sten Aus­gleichs be­rech­tigt nicht zur An­fech­tung

    Der BGH hat in sei­nem Be­schluss vom 31. 5. 2010 - II ZR 6/09 (DB0362064) ent­schie­den, dass ei­ne An­fech­tungs­kla­ge ge­gen den Be­schluss über die Zu­stim­mung zu ei­nem Be­herr­schungs- und Ge­winn­abführungs­ver­trag nicht dar­auf gestützt wer­den kann, dass im Ver­trag die Fällig­keit des fe­sten Aus­gleichs falsch an­ge­ge­ben sei.
    Die Kläge­rin hat­te ei­nen Haupt­ver­samm­lungs­be­schluss über die Zu­stim­mung zu ei­nem Be­herr­schungs-...
    DB vom 13.08.2010 , Heft 32 , DB0362439 weiterlesen
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