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Personengesellschaftsrecht
(OLG Köln, Beschluss vom 27.3.2006 - 2 U 4/06)
Die Beklagte ist die Alleinerbin der verstorbenen M. Zum Nachlass gehörte u. a. ein Kommanditanteil an der X. KG (im Folgenden: "KG"). Die Erblasserin hatte dem Kläger 2/3 dieser Beteiligung vermacht mit der Auflage, dass er der Beklagten 1/3 aus den Erträgen der vermachten Beteiligung als Nießbrauch zu überlassen...
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Personengesellschaftsrecht
BGB § 705; HGB § 130
Der Neugesellschafter ist in seinem Vertrauen auf den Fortbestand der vor der Publikation des Senatsurteils vom 7. 4. 2003 - II ZR 56/02 (BGHZ 154 S. 370 = DB 2003 S. 1164) bestehenden Rechtslage nicht geschützt, sondern haftet analog § 130 HGB, wenn er die Altverbindlichkeit, für die er in Anspruch genommen wird, bei seinem Eintritt in die Gesellschaft...
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Geltung des Grundsatzes auch für freiberufliche BGB-Gesellschaft - Anwendung des Grundsatzes erst auf künftige Beitrittsfälle
Personengesellschaftsrecht
Geltung des Grundsatzes auch für freiberufliche BGB-Gesellschaft - Anwendung des Grundsatzes erst auf künftige Beitrittsfälle
BGB § 705
a) Der in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretende Gesellschafter hat für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich auch persönlich und als Gesamtschuldner mit den Altgesellschaftern...
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Änderung der Rechtsprechung des BGH - Akzessorietät zwischen Gesellschaftsverbindlichkeit und Gesellschafterhaftung
Personengesellschaftsrecht
Vgl. hierzu auch Wertenbruch in diesem Heft S. 419 ff.
ZPO § 50 Abs. 1; BGB §§ 14 Abs. 2, 705; HGB § 128
a) Die (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.
b) In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig.
c) Soweit der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten...