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Kapitalmarktrecht
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 WpHG
1. Bei einem Treuhandverhältnis sind gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG die Stimmrechte des treuhänderisch gehaltenen Aktienanteils sowohl dem Treugeber als auch dem Treuhänder zuzurechnen, sodass auch für beide unter den Voraussetzungen des § 21 WpHG eine Meldepflicht besteht.
2. Bei einer gleichzeitigen Beteiligung des Treugebers...
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Kapitalmarktrecht
KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, Nr. 6
(Verwaltungsgericht Frankfurt/M., Beschluss vom 25.7.2005 - 1 G 1938/05)
Die Antragstellerin, eine KG, bietet Anlegern ein Geldanlagemodell an, bei dem sich Anleger als Treugeber über die Treuhandkommanditistin (X. Beteiligungstreuhand GmbH), mit der sie einen Treuhandvertrag abgeschlossen haben, an der Antragstellerin beteiligen...
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Klagebefugnis von Aktionären gegen Delisting-Entscheidung der Börse aus § 43 Abs. 4 BörsG (1998)? - Erfordernis der Berücksichtigung der Anlegerinteressen - Kein ermessensfehlerhafter Widerruf bei nicht ausreichender Streuung der nicht vom Hauptaktionär gehaltenen Aktien (hier: 0,71% der Stammaktien und 6,01% der Vorzugsaktien) - Kein Entzug von Eigentumsrechten durch Delisting
Börsenrecht
Klagebefugnis von Aktionären gegen Delisting-Entscheidung der Börse aus § 43 Abs. 4 BörsG (1998)? - Erfordernis der Berücksichtigung der Anlegerinteressen - Kein ermessensfehlerhafter Widerruf bei nicht ausreichender Streuung der nicht vom Hauptaktionär gehaltenen Aktien (hier: 0,71% der Stammaktien und 6,01% der Vorzugsaktien) - Kein Entzug von Eigentumsrechten durch Delisting
BörsG (1998) § 43;...
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Nichtvorliegen eines Börsentermingeschäfts - Daher kein Bereicherungsanspruch wegen Unverbindlichkeit des Geschäfts - Keine Haftung der Bank wegen nicht schriftlicher, sondern nur mündlicher Aufklärung über Risiken eines Geschäfts mit Aktienanleihen
Börsenrecht
Nichtvorliegen eines Börsentermingeschäfts - Daher kein Bereicherungsanspruch wegen Unverbindlichkeit des Geschäfts - Keine Haftung der Bank wegen nicht schriftlicher, sondern nur mündlicher Aufklärung über Risiken eines Geschäfts mit Aktienanleihen
BGB § 276; BörsG §§ 50, 53
a) Geschäfte mit Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte.
b) Kreditinstitute...