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Kapitalanlage
BGB § 280; BGB § 311
Eine Bank ist im Rahmen der Anlageberatung nicht verpflichtet, den Kunden über ihre eigene Gewinnmarge und über einen negativen Marktwert des Anlageprodukts aufzuklären.
(OLG Celle, Urteil vom 30.9.2009 - 3 U 45/09)
Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus eigenem und aus abgetretenem Recht der I. AG, deren Mehrheitsgesellschafterin sie ist, Ersatz...
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