-
Unlauterer Wettbewerb
UWG § 17 Abs. 1 und 2 Nr. 2, §§ 3, 4 Nr. 11
a) Eine Liste mit Kundendaten kann unabhängig davon ein Geschäftsgeheimnis i. S. von § 17 Abs. 1 UWG darstellen, ob ihr ein bestimmter Vermögenswert zukommt.
b) Ein ausgeschiedener Mitarbeiter, der ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Arbeitgebers schriftlichen Unterlagen entnimmt, die er während des früheren Dienstverhältnisses...
-
-
Unlauterer Wettbewerb
UWG § 3
Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Anrufen bei Mitarbeitern anderer Unternehmen zu Abwerbungszwecken, bei denen dienstliche Telefoneinrichtungen benutzt werden, ist nicht danach zu unterscheiden, ob Festnetz- oder Mobiltelefone benutzt werden (Fortführung von BGH-Urteil vom 4. 3. 2004 - I ZR 221/01, BGHZ 158 S. 174 (178) = DB 2004 S. 1555 - Direktansprache...