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GmbH-/Strafrecht
StGB § 2 Abs. 3, § 266 Abs. 1 2. Var.; GmbHG [i. d. F. d. MoMiG vom 23. 10. 2008] § 30 Abs. 1, § 64 Satz 1 und 3
(1) Aufgrund der mit der Änderung von § 30 GmbHG und Aufhebung von §§ 32a und b GmbHG eingetretenen Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechtes durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist allein aufgrund der Rückgewähr...
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GmbH/Strafrecht
StGB §§14, 246, 266, 283 ff.
Zur Strafbarkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Bankrotts durch Beiseiteschaffen von Gesellschaftsvermögen sowie zum Verhältnis von Bankrott und den Vermögens- bzw. Eigentumsdelikten in diesen Fällen (nur Hinweis).
(BGH-Beschluss vom 10.2.2009 - 3 StR 372/08)
Das LG hatte die Angeklagten wegen Beihilfe...
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GmbH-/Strafrecht
GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2
Die Insolvenzantragspflicht des Schuldners entfällt nicht schon, wenn ein Gläubiger Insolvenzantrag gestellt hat, sondern erst mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Ein Liquidator ist nicht nach § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG strafbar, wenn er nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels...
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Strafrecht/Vorteilsgewährung
StGB § 333
1. Die für eine Vorteilsgewährung nach § 333 Abs. 1 StGB erforderliche (angestrebte) Unrechtsvereinbarung setzt voraus, dass der Vorteilsgeber mit dem Ziel handelt, auf die künftige Dienstausübung des Amtsträgers Einfluss zu nehmen und/oder seine vergangene Dienstausübung zu honorieren, wobei eine solche dienstliche Tätigkeit nach seinen Vorstellungen...
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Strafrecht/Untreue/Bestechung
StGB §§ 266, 299 a. F.; IntBestG Art. 2 § 1 Nr. 2
a) Schon das Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte unter Einrichtung von verdeckten Kassen durch leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens führt zu einem endgültigen Nachteil i. S. von § 266 Abs. 1 StGB; auf die Absicht, das Geld im wirtschaftlichen Interesse des Treugebers zu verwenden,...
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Anordnung in Höhe des Verkaufserlöses ohne Abzug von Kosten - Ausweisung eines niedrigeren Verfallsbetrags im Hinblick auf eine "unbillige Härte"? - Auswirkungen der Maßnahme außer Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber damit angestrebten Zweck?
Außenwirtschaftsrecht/Strafrecht
Anordnung in Höhe des Verkaufserlöses ohne Abzug von Kosten - Ausweisung eines niedrigeren Verfallsbetrags im Hinblick auf eine "unbillige Härte"? - Auswirkungen der Maßnahme außer Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber damit angestrebten Zweck?
Vgl. hierzu Sedemund, DB 2004 S. 2256 (in diesem Heft)
StGB §§ 73 Abs. 3, 73a
(BGH-Urteil vom 14.9.2004 -...
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Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Untreue - Vorliegen einer Pflichtverletzung gem. § 87 AktG bei der Vergütungsentscheidung: Fehlen eines Handlungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielraums des Aufsichtsrats bzw. des Präsidiums - Prospektive, nicht rückwärtsgewandte Ausrichtung des § 87 Abs. 1 Satz 1 AktG - Nichtvorliegen einer gravierenden Pflichtverletzung als Pflichtverletzung i. S. des § 266 Abs. 1 StGB bei Prämiengewährung an ausscheidende Vorstandsmitglieder - Gravierende Pflichtverletzung bei Prämiengewährung an ein bereits ausgeschiedenes Vorstandsmitglied, aber unvermeidbarer Verbotsirrtum
Aktienrecht/Strafrecht
Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Untreue - Vorliegen einer Pflichtverletzung gem. § 87 AktG bei der Vergütungsentscheidung: Fehlen eines Handlungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielraums des Aufsichtsrats bzw. des Präsidiums - Prospektive, nicht rückwärtsgewandte Ausrichtung des § 87 Abs. 1 Satz 1 AktG - Nichtvorliegen einer gravierenden Pflichtverletzung als Pflichtverletzung...
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Leasingrecht/Strafrecht
StGB § 73 Abs. 1 Satz 2
(BGH-Urteil vom 22.10.2002 - 1 StR 169/02)
Der Angeklagte S. gab 1997 seine Stelle als Niederlassungsleiter einer Bank in Mannheim auf und wechselte zur Sch./K.-Gruppe. Der Mitangeklagte Sch. eröffnete dem Angeklagten spätestens im Februar 1998, dass die Firmengruppe im Wesentlichen durch betrügerische Leasingfinanzierungen am Leben...
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Anwendbarkeit des Bruttoprinzips auch bei Embargoverstoß - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken - Der Verfall ist keine Strafe, sondern Maßnahme eigener Art - Anordnung des Verfalls gegen GmbH als Drittbegünstigte, auch wenn Geschäftsführer keine Straftat begangen hat - Verfallsadressat bei Verkauf der GmbH und Umwandlung der GmbH in GmbH & Co. KG
Außenwirtschaftsrecht/Strafrecht
Anwendbarkeit des Bruttoprinzips auch bei Embargoverstoß - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken - Der Verfall ist keine Strafe, sondern Maßnahme eigener Art - Anordnung des Verfalls gegen GmbH als Drittbegünstigte, auch wenn Geschäftsführer keine Straftat begangen hat - Verfallsadressat bei Verkauf der GmbH und Umwandlung der GmbH in GmbH & Co. KG
StGB § 73...
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Wettbewerbsrecht/Strafrecht
Vgl. hierzu Franke, DB 2001 S. 1603
StGB § 263 Abs. 1
Wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale (insbesondere durch die hervorgehobene Angabe einer Zahlungsfrist) so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund...