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Produkthaftung
ProdHaftG §§ 1 Abs. 2 Nr. 5, 3 Abs. 1; BGB § 823
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags.
(BGH-Urteil vom 16.6.2009 - VI ZR 107/08)
Der Kläger nimmt die Beklagte als Herstellerin eines Pkw auf Zahlung von Schmerzensgeld und auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle Schäden in Anspruch.
Am 24. 4. 2003...
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Produkthaftungsrecht
ProdHaftG § 1 Abs. 1, 4; § 4 Abs. 1, 3
a) Das Einverständnis des Quasi-Herstellers zur Anbringung eines auf ihn als Hersteller weisenden Namens oder Zeichens auf dem Produkt kann auch nachträglich zum Ausdruck gebracht werden. Das Einverständnis muss das konkrete, schadensrelevante Produkt mit umfassen.
b) Dem Geschädigten obliegt die Darlegungs- und Beweislast für...
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Voraussetzungen eines Rücktritts vom bereits vollzogenen Dauerschuldverhältnis - Beschränkung der Leistungspflicht des Herstellers auf das Ergebnis der Entwicklungsarbeit? - Auslegung einer diesbezüglichen Erklärung - Mangelhaftigkeit bei Abweichen von Anforderungen einer Erklärung des Auftraggebers, die den Vertragsgegenstand auf den Prototyp des Geräts konkretisiert
Produkthaftungsrecht
Voraussetzungen eines Rücktritts vom bereits vollzogenen Dauerschuldverhältnis - Beschränkung der Leistungspflicht des Herstellers auf das Ergebnis der Entwicklungsarbeit? - Auslegung einer diesbezüglichen Erklärung - Mangelhaftigkeit bei Abweichen von Anforderungen einer Erklärung des Auftraggebers, die den Vertragsgegenstand auf den Prototyp des Geräts konkretisiert
BGB...