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Notarhaftung
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1, §§ 23, 24
a) Sichergestellt ist die Eintragung eines Rechts oder einer Rechtsänderung im Allgemeinen dann, wenn hierzu nur noch das pflichtgemäße Handeln des hiermit betrauten Notars und des zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist. Es genügt insoweit nicht, dass die Eintragung von dem pflichtgemäßen Verhalten eines weiteren Notars abhängt, den der...
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Notar-/Rechtsanwaltshaftung
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2
a) Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung, wenn er bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages eine Baubeschreibung nicht mit beurkundet.
b) Der Käufer hat keine anderweitige Ersatzmöglichkeit i. S. des § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO in Form eines Schadensersatzanspruchs gegen seinen Rechtsanwalt, wenn er auf...
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Notarhaftung
BNotO § 19; BGB § 278
Zur Haftung des Notars wegen einer Fehlüberweisung vom Notaranderkonto.
(BGH-Beschluss vom 30.4.2008 - III ZR 262/07)
Die Klägerin verlangt von dem beklagten Notar Schadensersatz wegen einer Fehlüberweisung vom Notaranderkonto.
Am 13. 2. 2006 kaufte die Klägerin mit einem vom Beklagten beurkundeten Kaufvertrag ein Hausgrundstück in Frankfurt/M.,...
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Notarhaftung
BNotO § 19; BeurkG § 17; GmbHG § 55
Bei der Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses muss sich der Notar regelmäßig auch darüber vergewissern, ob eine Vorauszahlung an die Gesellschaft erfolgt ist und ggf. über die Voraussetzungen einer Zahlung auf künftige Einlagenschuld aufklären (Fortführung von BGH-Urteil vom 16. 11. 1995 - IX ZR 14/95, DB 1996 S. 132 = NJW 1996 S. 524)....
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Notarhaftung
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1; BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 1; MaBV § 3 Abs. 2 Nr. 1
Beurkundet der Notar einen Bauträgervertrag, in dem der Veräußerer die Erschließungs- und Anschlusskosten übernimmt und in dem - ungeachtet des Umstands, dass diese von der Gemeinde noch nicht festgesetzt worden sind - diese Kosten Bestandteil der nach Herstellung des ersten Bauabschnitts fälligen Abschlagszahlung...
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Notarhaftung
BNotO § 19; BeurkG § 17; GmbHG § 56
Der Notar hat, wenn eine Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH mit Sacheinlagen erfolgen soll und Anlass zu Zweifeln an einer richtigen Bewertung der Sacheinlagen besteht, auf die Gefahr einer Differenzhaftung des Übernehmers hinzuweisen. Dabei kann auch über die Frage aufzuklären sein, ob eine einzubringende Gesellschafterforderung gegen die...
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Notarrecht
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 2; BeurkG § 17 Abs. 1; AO § 75 Abs. 1; HGB § 25 Abs. 1 und 2
a) Der Notar ist regelmäßig nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG aufgrund seiner Pflicht zur Rechtsbelehrung oder seiner allgemeinen Betreuungspflicht aus § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO gehalten, auf steuerrechtliche Folgen des beurkundeten Geschäfts hinzuweisen....
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Notarrecht
Art. 10 Buchst. c der Richtlinie 69/335/EWG
Art. 10 Buchst. c der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. 7. 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. 6. 1985 geänderten Fassung steht der Erhebung von Notargebühren für die Beurkundung der Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft entgegen,...
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Notarhaftung
BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1; AO § 75
1. Gibt der Notar einen für sich betrachtet zutreffenden steuerrechtlichen Hinweis zu einem Einzelpunkt, folgt daraus nicht die Verpflichtung, die steuerlichen Annahmen der Parteien insgesamt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
2. Im Jahr 1998 traf den Notar bei der Beurkundung der Veräußerung einer vermieteten Immobilie keine Hinweispflicht...
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Notar-/Rechtsanwaltsrecht
BNotO §§ 2, 29
Ein (Anwalts-)Notar ist nicht befugt, auf dem Briefbogen der von ihm und anderen Rechtsanwälten betriebenen Kanzlei die Kopfzeile "Notariat und Anwaltskanzlei" anzubringen.
(BGH-Beschluss vom 20.11.2006 - NotZ 30/06)
Der Antragsteller ist seit 1973 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und wurde 1980 zum Notar mit Amtssitz in L. bestellt. Er übt...