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Mithaftungsübernahme eines Kommanditisten für Darlehensverbindlichkeiten einer GmbH & Co. KG - Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Schuldbeitritt - Erfüllung der Schriftform des § 4 Abs. 1 VerbrKrG
VerbrKrG (in der Fassung ab 1. 5. 1993) § 4 Abs. 1
Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme (im Anschluss an BGH-Urteil vom 27. 4. 2004 - XI ZR 49/03, DB 2004 S. 1824).
(BGH-Urteil vom 25.10.2011 - XI ZR 331/10)
Die klagende Bank nimmt die Beklagte aus einer Mithaftungserklärung für Verbindlichkeiten einer GmbH & Co. KG in Anspruch, deren Kommanditistin die Beklagte war.
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BGB §§ 314, 765
Hat der Fremdgeschäftsführer einer GmbH für diese eine persönliche Mietsicherheit begeben (hier: Schuldmitübernahme/Schuldbeitritt), stellt sein Ausscheiden aus dem Geschäftsführeramt zwei Monate, bevor die Miete bei der Gesellschaft uneinbringlich wird, keinen wichtigen Grund zur Kündigung der Sicherheit gegenüber dem Vermieter dar.
(BGH-Urteil vom 20.7.2011 - XII ZR 155/09)
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Bestand des vereinbarten Sicherungszwecks über den Tod des Versicherungsnehmers hinaus - Widerrufliche Bezugsberechtigung auch nach Eintritt des Versicherungsfalls im Rang hinter den Rechten des Sicherungsnehmers
VVG a. F. § 166 (VVG n. F. § 159)
Tritt der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus einer Lebensversicherung zur Sicherung der Schuld eines Dritten an dessen Gläubiger ab, so sprechen die Interessen der Beteiligten regelmäßig dafür, dass der vereinbarte Sicherungszweck sich nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers erledigt haben soll.
Eine vor der Sicherungsabtretung widerruflich getroffene...
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Kreditsicherungs-/Verjährungsrecht
BGB §§ 203, 204, 768
a) Eine durch ernsthafte Verhandlungen des Hauptschuldners mit dem Gläubiger gem. § 203 Satz 1 BGB bewirkte Hemmung der Verjährung ist auch gegenüber dem Bürgen wirksam.
b) Eine gegen den Bürgen erhobene Klage hemmt auch bei einem späteren Untergang des Hauptschuldners als Rechtsperson gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die Verjährung der...
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Kreditsicherungsrecht
BGB § 138 Abs. 1
a) Eine anderweitige Sicherheit schließt die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften oder Mithaftungsübernahmen finanziell krass überforderter Ehepartner bzw. Lebenspartner für eine Darlehensschuld des anderen Teils nur dann aus, wenn gewährleistet ist, dass den Betroffenen allenfalls eine seine Finanzkraft nicht übersteigende "Ausfallhaftung" trifft.
b)...
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Kreditsicherungsrecht
BGB § 398
Zur Frage, ob die Klausel eines von einem Kreditinstitut vorformulierten Globalzessionsvertrages, nach der u. a. Ansprüche aus Abtretungen gesichert werden, soweit das Kreditinstitut diese Ansprüche im Rahmen seiner bankmäßigen Geschäftsverbindung mit dem Kreditnehmer erwirbt, auch abgetretene Ansprüche aus Leasingverträgen erfasst.
(BGH-Urteil vom 18.11.2008...
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Kreditsicherungs-/Insolvenzrecht
BGB §§ 929, 930
Bei der Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut ist die Bezugnahme auf ein Inventarverzeichnis zur Konkretisierung der betroffenen Gegenstände grundsätzlich ausreichend. Das Inventarverzeichnis braucht mit der sonstigen Vertragsurkunde nicht körperlich verbunden zu werden; es genügt, wenn die Parteien darauf Bezug nehmen. ZPO...
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Kreditsicherungsrecht
BGB § 767 Abs. 1
a) Erfasst der Sicherungszweck einer Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen auch den Fall, dass die schuldende GmbH in eine Krise gerät, so kann sich der haftende Bürge nicht auf eine das Eigenkapital der Gesellschaft sichernde Rückzahlungssperre berufen (im Anschluss an BGH- Urteil vom 15. 2. 1996 - IX ZR 245/94, DB 1996 S. 1031 = WM 1996 S. 588 [590])....
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Insolvenz-/Kreditsicherungsrecht
InsO §§ 47, 51 Nr. 1; BGB § 449
Überträgt der Vorbehaltsverkäufer das Eigentum an der Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert, kann die Bank das vorbehaltene Eigentum in der Insolvenz des Käufers nicht aussondern; sie ist vielmehr wie ein Sicherungseigentümer lediglich zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.
(BGH-Urteil vom...
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Kreditsicherungsrecht
VerbrKrG § 1; BGB § 306 a. F., § 140, § 765
a) Das Verbraucherkreditgesetz findet auf einen privatrechtlichen Schuldbeitritt zu einem verlorenen Investitionszuschuss der öffentlichen Hand keine entsprechende Anwendung.
b) Ein privatrechtlicher Schuldbeitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Rückzahlungsforderung wegen Nichterreichen des Subventionszwecks ist nach § 306 BGB a. F. nichtig.
c) Der unwirksame Schuldbeitritt kann gem. § 140 BGB in eine Bürgscha