-
Überweisung einer insolventen GmbH an ihren Steuerberater mit Maßgabe, die Gelder zur Tilgung von Beitragsrückständen bei Krankenkassen zu verwenden - Steuerberater als uneigennütziger Verwaltungstreuhänder - Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO) richtet sich gegen Krankenkassen nicht gegen den zahlungsvermittelnden Treuhänder - Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) gegen Treuhänder, wenn er Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der GmbH hat - Keine Kenntnis einer Bank vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs - Kenntnis bei kollusivem Zusammenwirken von Treuhänder und Schuldner - Pflicht des Treuhänders zum Wertersatz ohne Wegfall der Bereicherung einwenden zu können
InsO § 133 Abs. 1
Ein uneigennütziger Treuhänder unterliegt der Vorsatzanfechtung, wenn er nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ihm überlassene Geldbeträge vereinbarungsgemäß an bestimmte, bevorzugt zu befriedigende Gläubiger des Schuldners weiterleitet. InsO § 143 Abs. 1 Satz 2; BGB § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4, § 292 Abs. 1, § 989
Ein uneigennütziger Treuhänder, der anfechtbar...
-
-
Konkludente Genehmigung, wenn Bank nach den äußeren Umständen erwarten darf, der Kontoinhaber habe die Lastschriftbuchung geprüft und nicht beanstandet - Angemessene Prüfungsfrist ist kein starrer Zeitraum - Bank kann nach den Umständen des konkreten Einzelfalls von Genehmigung ausgehen, wenn Unternehmer in laufender Geschäftsbeziehung regelmäßig wiederkehrenden oder auf eigenen Anmeldungen beruhenden Lastschriften nicht innerhalb einer Überlegungsfrist von drei Bankarbeitstagen widerspricht - Kein Anspruch aus Insolvenzanfechtung gem. §§ 143, 130 InsO gegen die Bank - Leistungsempfänger und damit Anfechtungsgegner im Lastschrifteinzugsverfahren ist der Gläubiger, nicht die Bank als Leistungsmittler
BGB § 684 Satz 2; InsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
a) Zur Frage einer konkludenten Genehmigung bereits gebuchter Einzugsermächtigungslastschriften bei Zuführung neuer Liquidität durch den Schuldner (Fortführung der Senatsurteile vom 26. 7. 2011 - XI ZR 36/10, DB0427069 = NZI 2011 S. 679, Rdn. 17 und vom 25. 10. 2011 - XI ZR 368/09, DB 2011 S. 2906 = WM 2011 S. 2316, Rdn. 15).
b) Zum Einwand der Deckungsanfechtung bei Genehmigung von Einzugsermächtigungslastschriften....
-
Insolvenzanfechtung gem. § 133 Abs. 1 InsO auf Rückgewähr von Steuerzahlungen - Vermutung der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO im Falle der Zahlungseinstellung - Nachweis der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners widerlegt Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nicht
InsO § 17 Abs. 2 Satz 2, § 133 Abs. 1 Satz 2
Die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners widerlegt werden; erforderlich ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit.
(BGH-Urteil vom 15.3.2012 - IX ZR 239/09)
Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag des Beklagten vom 28. 11. 2006 eröffneten Insolvenzverfahren...
-
Ermächtigung zur Einziehung bzw. gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen durch Insolvenzgericht - Ermächtigung zur Verwertung des Schuldnervermögens nur zulässig zur Vorbeugung drohender Verjährung oder Uneinbringlichkeit - Vorläufiger Verwalter als Adressat einer Aufrechnungserklärung - Auswirkungen der Anordnung einer Verfügungsbeschränkung auf eine Verrechnungsabrede
InsO §§ 21, 22
a) Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter im Wege des besonderen Verfügungsverbots ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen.
b) Der vorläufige Insolvenzverwalter darf nur dann ermächtigt werden, außerhalb des laufenden Geschäftsbetriebs des Schuldners dessen Forderungen einzuziehen, wenn deren Verjährung oder Uneinbringlichkeit...
-
Besicherung der Darlehensschuld einer GmbH durch Gesellschaft und Gesellschafter - Verwertung der Gesellschaftssicherheit zur Tilgung der Darlehensforderung im Insolvenzverfahren - Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen den Gesellschafter gem. §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO analog - Erstattungsanspruch trotz Verzicht der kreditgebenden Bank auf von Gesellschafter bestellte Sicherheit
InsO §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3
1. Ein Anspruch aus §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO gegen den Gesellschafter, der für eine Gesellschaftsschuld eine Sicherheit bestellt hat, besteht nur insoweit, als die Bürgschaftsverpflichtung des Gesellschafters sich durch die Rückzahlung der Gesellschaftsschuld reduziert hat. Im Falle einer Höchstbetragsbürgschaft und einer nur teilweisen Tilgung der Gesellschaftsschuld...
-
Niederlassung i. S. des Art. 3 Abs. 2 EuInsVO als Voraussetzung für die Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens - Nach vorläufiger Amtsenthebung ist Notariat keine inländische Niederlassung des Schuldners mehr - Inländisches Vermögen begründet keine Niederlassung
EuInsVO Art. 3 Abs. 2
Für die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens ist ohne Rücksicht auf den Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen allein maßgeblich, ob der Schuldner eine inländische Niederlassung hat.
(BGH-Beschluss vom 8.3.2012 - IX ZB 178/11)
Der Schuldner war Notar mit Amtssitz in V. (Nordrhein-Westfalen). Die weitere Beteiligte (fortan: Gläubigerin) kündigte im Dezember...
-
Anspruch der Ab- und Aussonderungsberechtigten gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Teilsatz 2 InsO gegen vorläufigen Insolvenzverwalter auf Nutzungsausfallentschädigung und gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Teilsatz 3 InsO auf Wertersatz - Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung und Wertersatz gelten nach Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten
InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, § 55 Abs. 2
Ordnet das Gericht als Sicherungsmaßnahme an, dass ein der Aussonderung unterliegender Gegenstand von dem Berechtigten nicht herausverlangt werden darf, steht dem Aussonderungsberechtigten gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter wegen eines durch Nutzung oder Beschädigung eingetretenen Wertverlusts ein Ersatzanspruch zu. Nach Verfahrenseröffnung gilt...
-
Insolvenz eines GmbH-Geschäftsführers - Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer gem. §§ 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 266a StGB - Säumniszuschläge keine von der Restschuldbefreiung ausgenommene Verbindlichkeit aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
InsO § 302 Nr. 1; StGB § 266a; SGB IV § 24 Abs. 1
Hat sich der Schuldner wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 266a StGB strafbar gemacht, gehören Säumniszuschläge nach § 24 Abs. 1 SGB IV nicht zu den von einer Restschuldbefreiung ausgenommenen Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung.
(BGH-Urteil vom 16.2.2012 - IX ZR 218/10)
...
-
Erklärung des Insolvenzverwalters, dass Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört - Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen sind ab dem Zeitpunkt der Freigabeerklärung keine Masseverbindlichkeiten - Geltendmachung gegenüber dem Schuldner
InsO § 35 Abs. 2 Satz 1
Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus einer selbstständigen Tätigkeit frei, können auf die selbstständige Tätigkeit bezogene vertragliche Ansprüche von Gläubigern, die nach dem Zugang der Erklärung beim Schuldner entstehen, nur gegen den Schuldner und nicht gegen die Masse verfolgt werden. InsO § 61 Abs. 1 Satz 1
Versäumt der Insolvenzverwalter...
-
Auslegung des Formulars einer Bank "Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen für den Todesfall" - Vertragsgestaltung, wonach Recht auf Kündigung der Versicherung bei Versicherungsnehmer verbleibt, spricht für Verbleib des Anspruchs auf den Rückkaufswert beim Versicherungsnehmer - Wirksame Pfändung des Anspruchs auf den Rückkaufswert durch Finanzamt - Insolvenzfeste Sicherungsabtretung oder Pfändung einer künftigen Forderung, wenn Zessionar bzw. Pfändungsgläubiger vor Insolvenzeröffnung gesicherte Rechtsposition erwirbt
InsO § 91
Kann ein Schuldner nach Sicherungsabtretung und Forderungspfändung schon vor der Insolvenzeröffnung in Gänze nicht mehr über einen Lebensversicherungsvertrag verfügen, hat der zur Kündigung berechtigte Pfändungsgläubiger an dem aufschiebend bedingten Anspruch auf den Rückkaufswert eine gesicherte Rechtsposition erlangt, sodass der Erwerb nicht in die Masse fällt.
(BGH-Urteil vom 26.1.2012 - IX...