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Frühere Stammkunden der insolventen Unternehmen als Neukunden der neu gegründeten Gesellschaft i. S. von § 89b Abs. 1 HGB - Zur Berücksichtigung der Weitergabe der Kundenliste an Handelsvertreter durch das neu gegründete Unternehmen bei Prüfung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters - Unzulässige Einschränkung des Ausgleichsanspruchs bei vertraglicher Beschränkung der ausgleichsrelevanten Geschäfte auf die wesentliche Erweiterung einer Geschäftsbeziehung der insolventen Unternehmen
HGB § 89b
a) Übernimmt eine neu gegründete Gesellschaft sowohl die Kunden als auch den Handelsvertreter eines insolvent gewordenen Unternehmens, so sind die bisherigen Kunden des insolventen Unternehmens, die aufgrund der Tätigkeit des Handelsvertreters erstmals ein Geschäft mit dem neu gegründeten Unternehmen abgeschlossen haben, als vom Handelsvertreter geworbene Neukunden dieses Unternehmens...
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Erfordernis eines unmittelbaren Ursachenzusammenhangs zwischen schuldhaftem Verhalten und Kündigung des Unternehmers - Richtlinienkonforme Auslegung des § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB gilt auch für den Vertragshändler
HGB § 89b Abs. 3 Nr. 2
a) § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB ist aufgrund von Art. 18 Buchst. a der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. 12. 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbstständigen Handelsvertreter richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der Ausgleichsanspruch nach dieser Vorschrift nur dann ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem schuldhaften Verhalten...
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Anforderungen an die Darlegungslast des Handelsvertreters
HGB § 89b Abs. 1
Auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern (hier: Industriefußböden mit einer Haltbarkeit von 25 Jahren) können dem Unternehmer bei Beendigung des Handelsvertretervertrages aus der Geschäftsverbindung ausgleichspflichtige Unternehmervorteile insoweit verbleiben, als mit Folgeaufträgen von expandierenden Unternehmen oder mit Nachbestellungen von Kunden zu rechnen ist, die während der Lebensdauer...
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Auslegung einer vertraglichen Kündigungsklausel - Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung - Geringfügige Wettbewerbsverstöße rechtfertigen keine fristlose Kündigung
HGB § 89a
Wenn in einem Handelsvertretervertrag der Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung benannt ist, so steht dies einer Vertragsauslegung nicht entgegen, nach der Wettbewerbsverstöße, die unter Würdigung aller Umstände so geringfügig sind, dass durch sie das Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter bei verständiger...
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Versagung des Ausgleichsanspruchs nur, wenn zwischen dem schuldhaften Verhalten des Handelsvertreters und der Entscheidung des Unternehmers zur Vertragsbeendigung ein unmittelbarer Ursachenzusammenhang besteht
RL 86/653/EWG Art. 18; HGB § 89b
Art. 18 Buchst. a der RL 86/653/EWG des Rates vom 18. 12. 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbstständigen Handelsvertreter lässt es nicht zu, dass ein selbstständiger Handelsvertreter seinen Ausgleichsanspruch verliert, wenn der Unternehmer ein schuldhaftes Verhalten des Handelsvertreters feststellt, das nach dem Zugang der ordentlichen Kündigung des...
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Ermittlung des Stammkundenumsatzes: bei Verkäufen an Leasinggesellschaften ist grundsätzlich der Leasingnehmer als Kunde anzusehen - Berücksichtigungsfähige Vergütungsbestandteile: Händlerrabatte und Verkaufszuschüsse als "Provisonsverluste" - Kürzung des Ertrags des Händlers um händlertypische Bestandteile und Entgelt für "verwaltende" Tätigkeiten
HGB § 89b
Für die Bestimmung des Ausgleichsanspruchs des Händlers ist bei Neuwagenverkäufen an Leasinggesellschaften regelmäßig der Leasingnehmer als Kunde des Händlers anzusehen, weil die wirtschaftliche Entscheidung zur Anschaffung des Fahrzeugs vom Leasingnehmer getroffen wird (Abgrenzung zu BGH-Urteil vom 11. 11. 2009 - VIII ZR 249/08, DB0343037).
(BGH-Urteil vom 6.10.2010 - VIII ZR 210/07)
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Ermittlung der erheblichen Vorteile des Unternehmers i. S. des § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB aus dem vom Händler geworbenen Kundenstamm - Ermittlung des Stammkundenumsatzes - Berücksichtigungsfähigkeit von Händlerrabatten, Großabnehmerzuschüssen, Leasingzuschüssen und Prämien - Unzulässigkeit der Aufrechnung mit Gegenforderungen gem. § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO?
HGB § 89b; ZPO § 528 Abs. 2
a) Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters/Vertragshändlers gem. § 89b HGB ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Handelsvertreter/Vertragshändler nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmer seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Das gilt auch dann, wenn die Betriebseinstellung auf die Insolvenz des Handelsvertreters/Vertragshändlers...
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Handelsvertreterrecht
HGB § 87 Abs. 1, 3; § 87a Abs. 3; § 87b Abs. 3 Satz 2
Eine in einem (Unter-)Handelsvertretervertrag über die Vermittlung von Telefondienstverträgen vom Vertragspartner des (Unter-)Handelsvertreters gestellte Formularklausel, wonach ein Anspruch auf Provision mit der Beendigung dieses Vertragsverhältnisses endet, verstößt gegen die zwingende Bestimmung des § 87a Abs. 3,...
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Handelsvertreterrecht
HGB § 89b Abs. 1 Satz 1
Zur Berechnung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters kann der Anteil des Umsatzes und der Provisionseinnahmen, der auf Geschäfte mit Stammkunden entfällt, für Barzahler auf der Basis der Geschäfte mit Kartenzahlern (EC-Karten, Kreditkarten, Tankkarten) hochgerechnet werden. Dabei sind solche Karten auszunehmen, bei denen...
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Handelsvertreter-/Wettbewerbsrecht
UWG § 17 Abs. 2, §§ 3, 4 Nr. 11 - Versicherungsuntervertreter
Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst...