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Berechtigung der GmbH zur Beschränkung der Zuständigkeiten bei Fehlen entsprechender Regelungen in Anstellungsvertrag oder Satzung - Kein Schadensersatzanspruch des kündigenden Geschäftsführers gem. § 628 Abs. 2 BGB mangels einer für die Kündigung ursächlichen Pflichtverletzung der GmbH
BGB § 615, § 628 Abs. 2; GmbHG § 46 Nr. 8
Ein Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Aufgabenbereich eines GmbH-Geschäftsführers ohne Verletzung seines Anstellungsvertrages eingeschränkt wird und er daraufhin die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages erklärt.
(BGH-Urteil vom 6.3.2012 - II ZR 76/11)
Der Kläger und seine Ehefrau...
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Beschränkung der Haftung der Gesellschafter auf den Umfang der Unterbilanz, welche im Zeitpunkt besteht, in dem die wirtschaftliche Neugründung erstmals nach außen in Erscheinung tritt - Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen von Unterbilanzhaftungsansprüchen - Einstandspflicht des Erwerbers eines Geschäftsanteils für die bei Aufnahme der Geschäfte entstandene Unterbilanzhaftung des Veräußerers - Fortbestand des Anspruchs aus Unterbilanzhaftung trotz späterer Wiederherstellung eines die Stammkapitalziffer deckenden Vermögens auf andere Weise
GmbHG § 7 Abs. 2 und 3, § 8 Abs. 2, § 9c, § 16 Abs. 2; GmbHG i. d. F. bis 31. 10. 2008 § 16 Abs. 3
a) Unterbleibt die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger mit einer wirtschaftlichen Neugründung einhergehender Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht, haften die Gesellschafter im Umfang einer Unterbilanz, die in dem Zeitpunkt besteht, zu dem die wirtschaftliche Neugründung entweder du
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Funktion "Sprecher der Geschäftsführung" keine eintragungsfähige Tatsache
GmbHG § 10; HRV § 43 Nr. 4
In das Handelsregister kann die Funktion eines von mehreren Geschäftsführern einer GmbH als "Sprecher der Geschäftsführung" nicht eingetragen werden.
(OLG München, Beschluss vom 5.3.2012 - 31 Wx 47/12)
Zur Eintragung im Handelsregister der beteiligten GmbH ist u. a. angemeldet:
"Zum weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft wurde S.G. bestellt. Die Vertretung...
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Einem Gesellschafter gleichstehender Dritter, wenn dieser sowohl an der Darlehens nehmenden als auch an der Darlehens gebenden Gesellschaft beteiligt ist und auf Letztere einen maßgeblichen Einfluss hat - Maßgeblicher Einfluss im Falle einer 50%-Beteiligung und zugleich Stellung als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
GmbHG §§ 30, 31 analog
Ist ein Gesellschafter an der Darlehen nehmenden und an der Darlehen gebenden Gesellschaft beteiligt, finden auf eine Finanzierungshilfe des Darlehen gebenden Unternehmens die Eigenkapitalersatzvorschriften Anwendung, wenn der Gesellschafter auf die Gewährung der Kredithilfe an das andere Unternehmen oder auf deren Abzug einen bestimmenden Einfluss ausüben kann. Hiervon ist grundsätzlich dann auszugehen,...
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GmbHG § 15 Abs. 3; BeurkG § 13
Der Formwirksamkeit einer Abtretung eines Gesellschaftsanteils nach § 15 Abs. 3 GmbHG steht nicht entgegen, dass das in derselben Urkunde enthaltene Verpflichtungsgeschäft wegen Verstoßes gegen § 13 BeurkG unwirksam ist.
(OLG Frankfurt/M., Urteil vom 21.2.2012 - 11 U 97/11)
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren darum, ob die Beklagte...
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Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts nach Deutschland verbunden mit identitätswahrendem Formwechsel in GmbH nach deutschem Recht - Zur Pflicht der Mitgliedstaaten, aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit grenzüberschreitenden Zuzug von Gesellschaften unter Wahrung ihrer Rechtspersönlichkeit zuzulassen
HGB §§ 13d ff.; GmbHG § 4a; UmwG §§ 122a ff., 190 ff.; AEUV Art. 49, 54; VO (EG) Nr. 2137/1985 über die EWIV Art. 13, 14; VO (EG) Nr. 2157/2001 über die SE Art. 8; VO (EG) Nr. 1435/2003 über die SCE Art. 6, 7
1. Die Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes einer ausländischen Kapitalgesellschaft (hier: Société à responsabilité limitée luxemburgischen Rechts) nach Deutschland unter identitätswahrendem Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft deutschen Rechts (hie
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GmbHG §§ 5 Abs. 3 Satz 2, 40 Abs. 2 Satz 2
Die vom Notar einzureichende Gesellschafterliste hat unabhängig vom Datum der Aufnahme der jeweiligen Liste in den Registerordner an die aktuellste dort aufgenommene Liste der Gesellschafter anzuknüpfen.
(OLG München, Beschluss vom 26.1.2012 - 31 Wx 13/12)
Ausweislich der Dokumentenübersicht für die beteiligte GmbH im elektronischen Handelsregister...
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Anteilige Haftung der Mitgesellschafter für die Zahlung der Abfindung, wenn Leistung der Abfindung nicht aus ungebundenem Vermögen der Gesellschaft erfolgen kann
GmbHG § 34
a) Wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird, wird die Einziehung mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam.
b) Die Gesellschafter, die den Einziehungsbeschluss gefasst haben, haften dem ausgeschiedenen Gesellschafter anteilig, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die...
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Haftung für Vertragsschluss nach Zahlungsunfähigkeit - Annahme der Insolvenzreife nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung im Falle der Verletzung der Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen
BGB § 823 Abs. 2; GmbHG § 64 Abs. 1 a. F. (jetzt InsO § 15a); GmbHG § 41; HGB §§ 238, 257
Die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung gelten nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung als bewiesen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der von einem Gesellschaftsgläubiger wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen wird, seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt...
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Zum Erfordernis der Übereinstimmung der Summe der Nennbeträge sämtlicher Geschäftsanteile und des Stammkapitals während des Bestehens einer GmbH - Auslegung eines Einziehungsbeschlusses, dass zugleich die Aufstockung des verbliebenen Geschäftsanteils beschlossen wurde
GmbHG § 5 Abs. 3 Satz 2
Zur Auslegung von § 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG.
(OLG Saarbrücken, Urteil vom 1.12.2011 - 8 U 315/10 - 83)
Die Klägerin, die behauptet, Rechtsnachfolgerin der mit einem Geschäftsanteil von 8.750 € an der Beklagten beteiligten, im Handelsregister seit dem 5. 10. 2007 gelöschten G. Verwaltungs GmbH & Co. KG zu sein, wehrt sich mit der Anfechtungsklage, hilfsweise...