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Keine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung unter der Überschrift "Geschäftsführer" - Anforderungen an die Widerlegung der Benachteiligung durch den Arbeitgeber - Zur Angemessenheit der Entschädigung gem. § 15 Abs. 2 AGG
AGG §§ 7 Abs. 1, 11, 15 Abs. 2, 22
1. Der Begriff "Geschäftsführer" ist ohne weitere Zusätze keine geschlechtsneutrale, sondern eine männliche Berufsbezeichnung. Eine Stellenausschreibung unter der Überschrift "Geschäftsführer" verletzt jedenfalls dann das Gebot zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung nach §§ 7 Abs. 1, 11 AGG, wenn nicht im weiteren Text der Anzeige auch weibliche Bewerber...
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Schadensersatzanspruch eines ausgeschiedenen Geschäftsführers wegen altersbedingter Ablehnung einer erneuten Einstellung nach Auslaufen eines befristeten Vertrags - Nichtweiterbeschäftigung von Mitarbeitern auf der Leitungsebene mit der Vollendung des 65. Lebensjahres? - Bestimmung einer angemessenen Entschädigung gem. § 15 Abs. 2 AGG
AGG § 1, § 2 Nr. 1, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1, § 10 Satz 1 u. 2, § 15, § 22
1. Die Anwendung des AGG auf einen GmbH-Geschäftsführer ist nach § 6 Abs. 3 AGG jedenfalls dann eröffnet, wenn der Geschäftsführer nach Auslaufen eines Fünfjahres-Vertrags von der in diesem Vertrag vorgesehenen Regelung Gebrauch macht, vom Prinzipal die Aufnahme von Verhandlungen über eine Fortsetzung seiner Tätigkeit aufzunehmen....