-
Befugnis des Insolvenzverwalters, den Prüfungsverband oder eine andere Person als Abschlussprüfer vorzuschlagen
GenG §§ 53, 54, 55, 64c, 101; InsO § 155
a) Das Recht und die Pflicht des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes, nach §§ 53, 54 GenG die gesetzlichen Pflichtprüfungen durchzuführen, besteht nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Genossenschaft jedenfalls dann nicht mehr, wenn der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft eingestellt worden ist.
b) Sind in diesem Fall die...
-
-
Haftungsanspruch des Mitglieds einer Genossenschaft gegen Genossenschaft wegen Insolvenzverschleppung, wenn ausgefallene Forderung des Mitglieds nicht auf genossenschaftlichem Mitgliedschaftsrecht beruht
ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; GenG a. F. § 99 Abs. 1 (InsO n. F. § 15 a Abs. 1)
a) Eine Zurückverweisung an das Erstgericht gem. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kommt nur dann in Betracht, wenn das erstinstanzliche Verfahren an einem so wesentlichen Mangel leidet, dass es keine Grundlage für eine die Instanz beendende Entscheidung sein kann. Ob ein wesentlicher Verfahrensfehler vorliegt, ist allein aufgrund des materiell-rechtlichen Standpunkts des Erstgerichts zu beurteilen, auch wenn...
-
Genossenschaftsrecht
ZPO §§ 3, 522 Abs. 1; GenG § 68
a) Ein Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Genossenschaft ist i. d. R. vermögensrechtlicher Natur.
b) Die Rechtsmittelbeschwer der Genossenschaft in Bezug auf ein die Unwirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds feststellendes Urteil bemisst sich - spiegelbildlich zu dem Interesse des Genossen...
-
Genossenschaftsrecht
GenG §§ 7 Nr. 1, 22 Abs. 4 Satz 2
a) Gestattet eine Genossenschaft dem beitretenden Genossen, die geschuldete Pflichteinlage in Raten zu leisten, verstößt die Ratenzahlungsvereinbarung nicht gegen § 22 Abs. 4 Satz 2 GenG. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist keine verbotene Kreditgewährung.
b) Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist wegen Verstoßes gegen § 7 Nr. 1 GenG unwirksam,...
-
Insolvenz-/Genossenschaftsrecht
InsO § 91; GenG § 73
Eine Genossenschaft kann am Anspruch eines Genossen auf Auszahlung des künftigen Auseinandersetzungsguthabens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen kein Pfandrecht mehr erwerben, wenn die Entstehung des verpfändeten Anspruchs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Beteiligten abhängt (Erweiterung von BGH-Urteil vom...
-
Genossenschaftsrecht
GenG § 73 Abs. 2 Satz 3 a. F. (§ 73 Abs. 2 Satz 4 n. F.)
a) Für die Feststellung und Berechnung einer Nachschusspflicht eines ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglieds nach § 73 Abs. 2 Satz 3 GenG a. F. (bzw. § 73 Abs. 2 Satz 4 GenG n. F.) ist die Handelsbilanz maßgeblich (vgl. Senatsurteil vom 26. 5. 2003 - II ZR 169/02, DB 2003 S. 1727 = ZIP 2003 S. 1498).
b) Die Nachschusspflicht eines ausgeschiedenen...
-
Dienstvertrags-/Genossenschaftsrecht
GenG a. F. § 39 Abs. 1; BGB §§ 134, 139, 141 Abs. 1, 177 Abs. 1, 184, 626 Abs. 1
a) Der Aufsichtsratsvorsitzende kann den Aufsichtsrat einer Genossenschaft in der Willensbildung zum Abschluss oder zur Änderung des Dienstvertrags mit dem Vorstand nicht vertreten.
b) Die Vereinbarung einer Abfindungszahlung in einem Dienstvertrag mit dem Vorstand für...
-
Genossenschaftsrecht
BGB § 626; GenG §§ 98, 99
a) Erklärt der Vorstand einer Genossenschaft, er werde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung stellen, und kündigt die Genossenschaft daraufhin dessen Anstellungsvertrag, muss sie im Prozess über die Wirksamkeit der Kündigung darlegen und beweisen, dass sie tatsächlich nicht überschuldet war.
b) Laufende und...
-
Genossenschaftsrecht
GenG § 34 Abs. 1 und 2
a) Eine Genossenschaft trifft im Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche gegen ihren Vorstand gem. § 34 Abs. 2 Satz 2 GenG die Darlegungs- und Beweislast nur dafür, dass und inwieweit ihr durch ein - sich als "möglicherweise" pflichtwidrig darstellendes - Verhalten des Vorstands in dessen Pflichtenkreis ein Schaden erwachsen ist, wobei ihr die Erleichterungen...
-
Verzicht auf Schadensersatzansprüche durch Entlastung des Vorstands?
Genossenschaftsrecht
Verzicht auf Schadensersatzansprüche durch Entlastung des Vorstands?
GenG § 34 Abs. 1, 2, § 48 Abs. 1
a) Zur Haftung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaftsbank für die Folgen einer Kreditgewährung ohne bankübliche Sicherheiten.
b) Die Entlastung des Vorstands einer Genossenschaft (§ 48 Abs. 1 Satz 2 GenG) enthält keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche,...