-
Schenkung unter Lebenden aufschiebend bedingt durch Tod des Schenkers - Rechtsgeschäft unter Lebenden nur, wenn Schenkung bereits zu Lebzeiten vollzogen wurde - Vollzug der Schenkung durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages in notarieller Urkunde, wenn dem Unterbeteiligten auch mitgliedschaftliche Rechte eingeräumt werden - Einräumung einer unentziehbaren Anwartschaft, die sich bei Eintritt der Bedingung zwangsläufig zu einem Vollrecht entwickelt
BGB §§ 518, 705, 2301
Die unentgeltliche Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages entstehenden Unterbeteiligung, mit der dem Unterbeteiligten über eine schuldrechtliche Mitberechtigung an den Vermögensrechten des dem Hauptbeteiligten zustehenden Gesellschaftsanteils hinaus mitgliedschaftliche Rechte in der Unterbeteiligungsgesellschaft eingeräumt werden, ist mit dem Abschluss...
-
-
Personengesellschafts-/Erbrecht
BGB § 138, § 723 Abs. 3
Vererbt der Inhaber sein einzelkaufmännisches Unternehmen in der Weise an seine beiden Kinder, dass er ihnen dessen Einbringung in eine von ihnen zu gründende KG und den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages auferlegt, der dem einen Kind auch im Falle einer an keine Gründe geknüpften Eigenkündigung das Recht zur Übernahme des Geschäftsbetriebs...
-
Personengesellschafts-/Erbrecht
HGB §§ 12 Abs. 2, 107, 108, 143
Der Nachweis der Rechtsnachfolge nach § 12 Abs. 2 HGB kann auch durch ein eröffnetes öffentliches Testament geführt werden. Das Registergericht hat eine solche letztwillige Verfügung auszulegen. Die Urkunden reichen dabei als Nachweis der Erbenstellung nur dann nicht aus, wenn bei der Auslegung der letztwilligen Verfügung Zweifel...