-
BetrAVG § 2 Abs. 2; ZPO § 851 Abs. 1
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar.
(BGH-Beschluss vom 11.11.2010 - VII ZB 87/09)
Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Auf ihren Antrag hat das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht...
-
-
Betriebliche Altersversorgung
BGB §§ 133, 157
Zeitlich nach einem Vertragsschluss liegende Umstände können zwar den objektiven Inhalt der Willenserklärungen nicht mehr beeinflussen. Sie sind jedoch für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten von Bedeutung. BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3
Eine Pensionszusage kann von den zwingenden Vorschriften des BetrAVG...
-
Betriebliche Altersversorgung
1. Die monatliche Betriebspension eines ausgeschiedenen Geschäftsführers einer GmbH kann nach dem Eintritt des Versorgungsfalls oder nach Eintritt der Unverfallbarkeit nur ganz ausnahmsweise herabgesetzt oder durch die Gesellschaft widerrufen werden. Voraussetzung ist hierfür, dass die Zahlung bei Abwägung der Interessen aller Beteiligten unter keinem sachlichen Grund...
-
Altersversorgung
ZPO § 850 Abs. 3 lit. b
Private Versicherungsrenten von selbstständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen genießen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen. InsO § 36 Abs. 4 Satz 1; ZPO § 765a
Über einen Vollstreckungsschutzantrag hat im Rahmen der ihm übertragenen Zuständigkeiten das Insolvenzgericht anstelle des Vollstreckungsgerichts zu entscheiden.
(BGH-Beschluss vom...
-
Betriebliche Altersversorgung
BetrAVG § 17 Abs. 1 Satz 2
Auf Rechtsanwälte und Steuerberater, denen aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen von diesem Leistungen der Altersversorgung zugesagt worden sind, finden die §§ 1 bis 16 BetrAVG entsprechende Anwendung.
(BGH-Urteil vom 13.7.2006 - IX ZR 90/05)
Der 1928 geborene Kläger ist selbstständiger Steuerberater und war...
-
Betriebliche Altersversorgung
BGB § 611; ZPO § 138
a) Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse, in dem ihm für die Zeit nach dem Ende seiner Tätigkeit "nach Maßgabe des Beamtenversorgungsgesetzes Versorgung nach den für Beamte geltenden Vorschriften gewährt" wird, enthält eine Vollverweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften und begründet einen Anspruch auf Gewährung von Altersruhegeld erst mit dem Erreichen...
-
Anforderungen an eine vom Mindestschutz des BetrAVG zugunsten des Dienstverpflichteten abweichende Vereinbarung
Betriebliche Altersversorgung
Anforderungen an eine vom Mindestschutz des BetrAVG zugunsten des Dienstverpflichteten abweichende Vereinbarung
BetrAVG § 2 Abs. 1; BGB §§ 133, 157
a) Das Mitglied des Vorstands eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit ist für die Zusage einer von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichenden, ihm günstigeren Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft (Verzicht auf ratierliche Kürzung)...
-
Betriebliche Altersversorgung
BetrAVG § 3 (Fassung bis 31.12. 1998)
a) Beansprucht der Kläger eine Altersrente aus einer unverfallbar gewordenen Versorgungszusage, so obliegt dem Beklagten nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für ein vorzeitiges Erlöschen der Versorgungsanwartschaft durch eine gem. § 3 Abs. 1, 2 a. F. BetrAVG wirksame Abfindungsvereinbarung....