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Konkludente Genehmigung, wenn Bank nach den äußeren Umständen erwarten darf, der Kontoinhaber habe die Lastschriftbuchung geprüft und nicht beanstandet - Angemessene Prüfungsfrist ist kein starrer Zeitraum - Bank kann nach den Umständen des konkreten Einzelfalls von Genehmigung ausgehen, wenn Unternehmer in laufender Geschäftsbeziehung regelmäßig wiederkehrenden oder auf eigenen Anmeldungen beruhenden Lastschriften nicht innerhalb einer Überlegungsfrist von drei Bankarbeitstagen widerspricht - Kein Anspruch aus Insolvenzanfechtung gem. §§ 143, 130 InsO gegen die Bank - Leistungsempfänger und damit Anfechtungsgegner im Lastschrifteinzugsverfahren ist der Gläubiger, nicht die Bank als Leistungsmittler
BGB § 684 Satz 2; InsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
a) Zur Frage einer konkludenten Genehmigung bereits gebuchter Einzugsermächtigungslastschriften bei Zuführung neuer Liquidität durch den Schuldner (Fortführung der Senatsurteile vom 26. 7. 2011 - XI ZR 36/10, DB0427069 = NZI 2011 S. 679, Rdn. 17 und vom 25. 10. 2011 - XI ZR 368/09, DB 2011 S. 2906 = WM 2011 S. 2316, Rdn. 15).
b) Zum Einwand der Deckungsanfechtung bei Genehmigung von Einzugsermächtigungslastschriften....
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Keine Verletzung der Bank in ihrer Berufsausübungsfreiheit, in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlung) und in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör
GG Artt. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2, 103 Abs. 1
(BVerfG-Beschluss vom 8.12.2011 - 1 BvR 2514/11)
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über die Haftung der Beschwerdeführerin - einer Bank - aus Anlageberatung wegen geltend gemachter Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. Rückvergütungen.
Auf Empfehlung der Beschwerdeführerin...
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Voraussetzungen für konkludente Genehmigung im unternehmerischen Geschäftsverkehr - Genehmigung ist vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist für Einwendungen gem. Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 AGB möglich - Überlegungsfrist des Kontoinhabers von 2 Wochen ab Zugang des Kontoauszuges im Falle regelmäßig wiederkehrender Lastschriften von Sozialversicherungsbeiträgen innerhalb einer Schwankungsbreite bereits zuvor genehmigter Buchungen
InsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BGB § 684 Satz 2, § 133
Erhebt der Schuldner gegen die Einziehung eines wiederkehrenden Sozialversicherungsbeitrags innerhalb einer Überlegungsfrist von vierzehn Tagen ab Zugang des Kontoauszugs, der die Abbuchung ausweist, keine Einwendungen, kann die Zahlstelle davon ausgehen, dass die Lastschrift genehmigt ist.
(BGH-Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 58/11)
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Beweislast der Bank für Einsatz der Originalkarte - Zur Beschränkung der Haftung des Karteninhabers in AGB-Klausel: Geltung ausschließlich für nicht verschuldensabhängige Einstandspflichten oder auch bei Verschuldenshaftung? - Begrenzung der Haftung in Klausel auf den vereinbarten Höchstbetrag für Bargeldauszahlungen je Tag
ZPO § 286; BGB § 280 Abs. 1
a) Bei missbräuchlicher Abhebung an einem Geldautomaten unter Eingabe der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) spricht der Beweis des ersten Anscheins nur dann dafür, dass der Karteninhaber pflichtwidrig die PIN auf der Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn bei der Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist (Bestätigung des Senatsurteils...
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BGB § 684 Satz 2; InsO § 133 Abs. 1
a) Zur Frage der konkludenten Genehmigung von Einzugsermächtigungslastschriften bei vereinbarter Führung des Kontos auf Guthabenbasis.
b) Zum Einwand der Vorsatzanfechtung bei Genehmigung von Einzugsermächtigungslastschriften.
(BGH-Urteil vom 25.10.2011 - XI ZR 368/09)
Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) von der beklagten...
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Forderungseinzug im Einzugsermächtigungsverfahren trotz Erteilung eines Abbuchungsauftrags zugunsten des Gläubigers - Keine wirksame Genehmigung einer Lastschrift durch Erklärung gegenüber dem Lastschriftgläubiger - Beachtung des Widerspruchs gegen Lastschrift trotz Abbuchungsauftrag - Unwiderruflichkeit eines Widerspruchs
BGB § 684 Satz 2, § 826; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2
a) Die Genehmigung einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren kann nicht gegenüber dem Lastschriftgläubiger erklärt werden.
b) Hat der Lastschriftgläubiger die Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingereicht, ist der Widerspruch des Schuldners für die Zahlstelle [Schuldnerbank] auch dann beachtlich, wenn der Schuldner...
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Voraussetzungen für das Vorliegen einer konkludenten Genehmigung bei Lastschriftbuchungen in unterschiedlicher Höhe im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen
BGB § 133, § 684 Satz 2
Werden fortlaufend Forderungen in unterschiedlicher Höhe im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Verkehr mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen, so kommt eine konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung in Betracht, wenn sie sich innerhalb einer Schwankungsbreite von bereits zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen bewegt...
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BGB § 684 Satz 2
a) Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift bei Abstimmung zwischen kontoführender Bank und Schuldner hinsichtlich einzelner Lastschriftbuchungen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. 7. 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186 S. 269 = DB 2010 S. 1817).
b) Die Frage, ob eine Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren vom Kontoinhaber konkludent...
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Wirkungsloser Widerruf des Insolvenzverwalters im Hinblick auf die Einwilligung des Schuldners bei Zahlung von seinem Girokonto auf ein anderes seiner Konton im Einzugsermächtigungsverfahren
BGB § 684 Satz 2, § 670
Bei Personenidentität zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger im Einzugsermächtigungsverfahren greift die Zahlstelle aufgrund eines von dem zahlungspflichtigen Kontoinhaber der ersten Inkassostelle erteilten Auftrags auf dessen Konto zu, sodass der Zahlungsvorgang mit vorheriger Zustimmung des Kontoinhabers erfolgt und deswegen von vornherein wirksam ist. Einer...
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Konkludente Genehmigung, wenn Belastungsbuchungen der Erfüllung wiederkehrender und im Wesentlichen gleichbleibender Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen dienen - Keine Annahme, dass Verbraucher Kontobewegungen zeitnah nachvollzieht - Konkrete Anhaltspunkte für Überprüfung durch Kontoinhaber erforderlich
BGB § 133, § 684 Satz 2
a) Eine konkludente Genehmigung einer Lastschriftabbuchung vom Konto eines Verbrauchers, der wiederkehrende und im Wesentlichen gleichbleibende Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen zugrunde liegen, kommt nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht.
b) Anders als bei einem Unternehmer kann die kontoführende Bank bei einem Verbraucher nicht ohne Weiteres davon...