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Insolvenzrecht
Anmeldung der Schadensersatzforderung einer Krankenkasse zur Insolvenztabelle - Klage auf Feststellung des Anspruchs als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung - Kein Schaden der Krankenkasse, wenn Beitragszahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung erstattet werden müsste
ZPO § 256; BGB § 194 Abs. 1, § 197 Abs. 1 Nr. 3, §§ 199, 823 Abs. 2; StGB § 266a; InsO § 129 ff., § 174 Abs. 2, § 175 Abs. 2, §§ 184, 302 Nr. 1
a) Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten.
b) Trotz Strafbarkeit unterbliebener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialve
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Insolvenzrecht
Widerspruch des Schuldner gegen Schuldgrund "aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung - Klage auf Feststellung des Schuldgrundes - Feststellungsinteresse: Möglichkeit des Schuldners, sich aufgrund seines Widerspruchs im Wege der Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme zu wehren
ZPO § 256; InsO § 184 Abs. 2, § 302
Der Klage eines Gläubigers, der über einen vollstreckbaren Schuldtitel verfügt, auf Feststellung des Rechtsgrundes der unerlaubten Handlung fehlt es nach dem auf den Rechtsgrund beschränkten Widerspruch des Schuldners nicht an einem rechtlich geschützten Interesse.
(BGH-Urteil vom 2.12.2010 - IX ZR 41/10)
Der Klägerin steht aufgrund eines rechtskräftigen...