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  • Insolvenzrecht

    Nicht­abführung von Ar­beit­neh­mer­beiträgen zur So­zi­al­ver­si­che­rung: Kla­ge auf Fest­stel­lung des Rechts­grun­des ei­ner Scha­dens­er­satz­for­de­rung ge­gen den Gm­bH-Geschäftsführer

    Anmeldung der Schadensersatzforderung einer Krankenkasse zur Insolvenztabelle - Klage auf Feststellung des Anspruchs als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung - Kein Schaden der Krankenkasse, wenn Beitragszahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung erstattet werden müsste
    ZPO § 256; BGB § 194 Abs. 1, § 197 Abs. 1 Nr. 3, §§ 199, 823 Abs. 2; StGB § 266a; In­sO § 129 ff., § 174 Abs. 2, § 175 Abs. 2, §§ 184, 302 Nr. 1
    a) Der An­spruch des Gläubi­gers auf Fest­stel­lung des Rechts­grun­des ei­ner voll­streck­ba­ren For­de­rung als sol­cher aus ei­ner vorsätz­lich be­gan­ge­nen un­er­laub­ten Hand­lung verjährt nicht nach den Vor­schrif­ten, wel­che für die Verjährung des Lei­stungs­an­spruchs gel­ten.
    b) Trotz Straf­bar­keit un­ter­blie­be­ner Abführung von Ar­beit­neh­mer­beiträgen zur So­zi­al­ve
    DB vom 07.01.2011 , Heft 01 , DB0399606 weiterlesen
  • Insolvenzrecht

    Kla­ge auf Fest­stel­lung des Rechts­grunds ei­ner Scha­dens­er­satz­for­de­rung im Rah­men der An­mel­dung zur In­sol­venz­ta­bel­le

    Widerspruch des Schuldner gegen Schuldgrund "aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung - Klage auf Feststellung des Schuldgrundes - Feststellungsinteresse: Möglichkeit des Schuldners, sich aufgrund seines Widerspruchs im Wege der Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme zu wehren
    ZPO § 256; In­sO § 184 Abs. 2, § 302
    Der Kla­ge ei­nes Gläubi­gers, der über ei­nen voll­streck­ba­ren Schuld­ti­tel verfügt, auf Fest­stel­lung des Rechts­grun­des der un­er­laub­ten Hand­lung fehlt es nach dem auf den Rechts­grund be­schränk­ten Wi­der­spruch des Schuld­ners nicht an ei­nem recht­lich geschütz­ten In­ter­es­se.
    (BGH-Ur­teil vom 2.12.2010 - IX ZR 41/10)
    Der Kläge­rin steht auf­grund ei­nes rechts­kräfti­gen...
    DB vom 04.02.2011 , Heft 05 , DB0399958 weiterlesen
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