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Insolvenzrecht
InsO § 129 Abs. 1, § 133 Abs. 1
Entrichtet eine GmbH nach drohender Zahlungsunfähigkeit die Prämien für eine Direktversicherung ihres Geschäftsführers weiter, auf welche dieser nach seinem Anstellungsvertrag Anspruch hat, so benachteiligt dies im Regelfall trotz der als Gegenleistung erhaltenen Dienste die Gläubiger der Gesellschaft und kann bei entsprechendem Vorsatz gegenüber dem Geschäftsführer...
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Insolvenzrecht
Pfändung der Ansprüche aus offener Kreditlinie - Kein Ausschluss der Gläubigerbenachteiligung wegen eines unanfechtbaren Pfändungspfandrechts an Ansprüchen aus dem Girokonto - Zeitpunkt der Entstehung des Pfändungspfandrechts: Abruf der Kreditmittel durch Überweisungsauftrag des Schuldners
InsO § 129 Abs. 1, § 133 Abs. 1
Pfändet der Gläubiger in eine dem Schuldner eröffnete Kreditlinie, so entsteht ein Pfandrecht erst mit dem Abruf der Kreditmittel als Rechtshandlung des Schuldners (Fortführung von BGH-Urteil vom 25. 10. 2007 - IX ZR 157/06, DB 2008 S. 289 = ZIP 2008 S. 131).
(BGH-Urteil vom 9.6.2011 - IX ZR 179/08)
Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag vom 14....