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Anfechtbare Rechtshandlung: Genehmigung des Kontoinhabers - Zur Wirksamkeit der Zahlungsgenehmigung des Schuldners im Falle der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt
InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2, § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BGB § 182 Abs. 1, § 183 Abs. 1, § 184 Abs. 1, § 185 Abs. 2 Satz 1; AGB-Sparkassen a. F. Nr. 7 Abs. 4
a) Eine im Einziehungsermächtigungsverfahren über das Konto des Schuldners mittels Lastschrift bewirkte Zahlung wird wirksam genehmigt, wenn der mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter eine nach Nr. 7 Abs. 4 AGB-Sparkassen a. F. fingierte Genehmigung des Schuldners entweder nach Ablauf der dor
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