-
Handelsvertreterrecht
Ermittlung des Stammkundenumsatzes: bei Verkäufen an Leasinggesellschaften ist grundsätzlich der Leasingnehmer als Kunde anzusehen - Berücksichtigungsfähige Vergütungsbestandteile: Händlerrabatte und Verkaufszuschüsse als "Provisonsverluste" - Kürzung des Ertrags des Händlers um händlertypische Bestandteile und Entgelt für "verwaltende" Tätigkeiten
HGB § 89b
Für die Bestimmung des Ausgleichsanspruchs des Händlers ist bei Neuwagenverkäufen an Leasinggesellschaften regelmäßig der Leasingnehmer als Kunde des Händlers anzusehen, weil die wirtschaftliche Entscheidung zur Anschaffung des Fahrzeugs vom Leasingnehmer getroffen wird (Abgrenzung zu BGH-Urteil vom 11. 11. 2009 - VIII ZR 249/08, DB0343037).
(BGH-Urteil vom 6.10.2010 - VIII ZR 210/07)
...
-
-
Handelsvertreterrecht
Ermittlung der erheblichen Vorteile des Unternehmers i. S. des § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB aus dem vom Händler geworbenen Kundenstamm - Ermittlung des Stammkundenumsatzes - Berücksichtigungsfähigkeit von Händlerrabatten, Großabnehmerzuschüssen, Leasingzuschüssen und Prämien - Unzulässigkeit der Aufrechnung mit Gegenforderungen gem. § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO?
HGB § 89b; ZPO § 528 Abs. 2
a) Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters/Vertragshändlers gem. § 89b HGB ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Handelsvertreter/Vertragshändler nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmer seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Das gilt auch dann, wenn die Betriebseinstellung auf die Insolvenz des Handelsvertreters/Vertragshändlers...
-
Handelsrecht
Kürzung der zugrunde zu legenden Jahresprovision um Verwaltungsanteil - Voraussetzungen für Stammkundeneigenschaft - Billigkeitsabschlag für absatzfördernde Umstände
HGB § 89b
Auch im Shopgeschäft können als Stammkunden (Mehrfachkunden) eines Tankstellenhalters im Allgemeinen diejenigen Kunden angesehen werden, die mindestens vier Mal im Jahr dort eingekauft haben (im Anschluss an BGH-Urteil vom 12. 9. 2007 - VIII ZR 194/06, VersR 2008 S. 214).
(BGH-Urteil vom 21.4.2010 - VIII ZR 108/09)
Die Klägerin betrieb aufgrund eines mit der Beklagten am 15./30....