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GmbH-Recht
Zerrüttung des Verhältnisses zwischen den Geschäftsführern - Vornahme von Geschäftshandlungen entgegen der gemeinsam beschlossenen Geschäftsordnung
GmbHG § 47 Abs. 4
(OLG München, Urteil vom 22.7.2010 - 23 U 4147/09)
Der Kläger wendet sich gegen seine Abberufung als Geschäftsführer der Beklagten zu 1), die persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten zu 2) ist.
Die Beklagte zu 2) ist ein weltweit tätiges Unternehmen im Bereich der Tortechnik. Sowohl an der Beklagten zu 1) wie auch an der Beklagten zu 2) sind die Familienstämme...
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GmbH-Recht
GmbHG § 47 Abs. 4
Ein satzungsgemäß zum Versammlungsleiter in den Gesellschafterversammlungen einer GmbH berufener Gesellschafter unterliegt bei der Abstimmung über den Antrag, ihm die Versammlungsleitung im Hinblick auf einen Interessenkonflikt bei einzelnen Gegenständen der Tagesordnung zu entziehen, keinem Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG im Hinblick auf diesen Interessenkonflikt.
(BGH-Urteil...