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Personengesellschaftsrecht
Nachweis des Bestehens der Gesellschaft und des aktuellen Gesellschafterbestands durch notariellen Kaufvertrag - Vorlage eines Gesellschaftsvertrages und eidesstattlicher Versicherungen der Gesellschafter nicht erforderlich
GBO § 29
Zur Eintragung des Grundeigentumserwerbs einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die als solche und deren Gesellschafter im notariell beurkundeten Erwerbsvertrag benannt sind, bedarf es weder der Vorlage eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags, noch der Vorlage eidesstattlicher Versicherungen, dass sich der Gesellschafterbestand seit Abschluss des vorgelegten Vertrages nicht...
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